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Türkei

Türkiye Cumhuriyeti

Einwohner

66,23 Mio.

Fläche

779.452 qkm

Einwohner / qkm

85

Hauptstadt

Ankara (3,2 Mio Einwohner)

Amtssprachen

Türkisch

Religion

99 % Muslime, davon 70 % Sunniten, 15 - 20 % Aleviten, christliche und jüdische Minderheiten

Urbanisierung

76 %

Arbeitslosigkeit

10,6 (2002)

Staatsform

Parlamentarische Republik

Nationalfeiertag

29. 10.

Regierung

Ahmet Nezdet Sezer
(Staatsoberhaupt)
Recep Tayyip Ergdogan
(Regierungschef)

Beitritt zur EG/EU

offen

 
     

 

Gehört die Türkei zu Europa oder nicht? Keine potentielle EU- Mitgliedschaft wird in Europa derartig kontrovers diskutiert. Eine geografische Antwort müsste "Jein" lauten: mitten durch das Gebiet der Türkei verläuft die Grenze zwischen Europa und Asien.

Die Türkei verbindet eine lange Geschichte mit dem übrigen Europa. Die Anfänge waren eher negativ geprägt: das osmanische Reich drängte über mehrere Jahrhunderte hinweg in Richtung Westen und konnte nur mit den vereinten politischen und militärischen Kräften der bedrohten Herrschaftshäuser aufgehalten werden. Auf dem Gebiet des heutigen Ungarns verlief lange Zeit die Grenzlinie. Die osmanisch besetzten Gebiete Griechenland, das ehemalige Jugoslawien, Rumänien und Bulgarien wurden kulturell zum Teil über mehrere Jahrhunderte von den Türken beeinflusst. Trotz der Feindseligkeiten hatten beide Kulturkreise bei dem jeweils anderen großen Eindruck hinterlassen. Westliche Herrscher ließen sich in osmanischer Tracht abbilden, ritten stolze Araberpferde und bewunderten die feingearbeiteten osmanischen Schwerter.

Nach dem Ersten Weltkrieg stand das ehemals multiethnische und multireligiöse Osmanische Reich vor dem Ende. Mustafa Kemal Atatürk begann daher, die Türkei politisch und kulturell radikal zu verwestlichen. So führte er u.a. anstelle der Scharia (islamisches Rechtssystem) eine europäisch geprägte Rechtsordnung ein und ersetzte das arabische Alphabet durch lateinische Buchstaben. Trägerin und Sammelbecken der neuen Elite war die 1923 gegründete Republikanische Volkspartei, die zunächst als allein zugelassene Partei die türkische Politik beherrschte. Erst 1945 entschloss sich die Türkei, ein Mehrparteiensystem einzuführen, das jedoch immer wieder in die Krise geriet.

Seither übernahm das Militär dreimal die politische Macht im Land - sei es, um "den Rechtsstaat wiederherzustellen" (1960-1961), die politischen Nachwehen der 68er-Bewegung zu kontrollieren (1971-1973) oder um das völlige Auseinanderbrechen des politischen Systems und seiner Institutionen zu verhindern (1980-1983).

Nach Ende des 2. Weltkrieges und der Errichtung der beiden Machtblöcke Sowjetunion und USA orientierte sich die Türkei in Richtung Westen, trat der NATO und europäischen Organisationen (Europarat, OEEC) bei. Bereits 1963 unterzeichneten die Europäischen Gemeinschaften und die Türkei ein erstes Assoziationsabkommen, das die Errichtung einer Zollunion bis 1985 vorsah. Bei der Unterzeichnung sagte der damalige Präsident der EG-Kommission Walter Hallstein: "Die Türkei ist ein Teil Europas."

Seit die Türkei 1987 den Antrag auf Vollmitgliedschaft gestellt hat, ist dies jedoch die große politische Frage und die Türkei der ewige Kandidat geblieben. Im Dezember 1989 entschied die EG – Kommission, dass ein Beitritt der Türkei vorerst nicht in Frage kommen würde. Die ungelöste Kurdenfrage, der Zypernkonflikt, Demokratiedefizite und die schlechte wirtschaftliche Lage wurden als Gründe für den Negativbescheid angegeben. Ein gewaltiger reformwirtschaftlicher Kraftakt auf türkischer Seite machte jedoch im Januar 1996 den Weg für eine Zollunion mit der EU frei, so dass die Türkei am europäischen Binnenmarkt teilnehmen konnte. Trotz dessen sprach sich der Europäische Rat im Dezember 1997 in Luxemburg dagegen aus, die Türkei in den Kreis der "Kandidaten" aufzunehmen.

Erst zwei Jahre später im Herbst 1999 wurde die Türkei vom Europäischen Rat in Helsinki offiziell als Beitrittskandidat benannt. Die Türkei muss sich damit an den gleichen Kriterien messen lassen, die für alle potentiellen Beitrittsländer gelten: Beitrittsverhandlungen werden erst aufgenommen, wenn die politischen Kriterien des Europäischen Rats von Kopenhagen vom Juni 1993 erfüllt sind. Die sogenannten Kopenhagener Kriterien umfassen dabei politische sowie wirtschaftliche Kriterien: Schutz der Demokratie und ihrer Institutionen (Mehrparteiensystem, Rechtsstaat, Menschenrechte, Minderheitenschutz usw.) sowie eine stabile Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält. Im März 2001 verabschiedete die türkische Regierung daraufhin ein "Nationales Programm" zur schnellstmöglichen Umsetzung der Kopenhagener Kriterien. Unter anderem wurden im Schnellverfahren 34 Artikel der türkischen Verfassung an den europäischen Rechtsbestand angeglichen. Mit dem am 3.8.2002 überraschend verabschiedeten Gesetzespaket hat die Türkei auch Reformbemühungen im Menschenrechts-bereich angepackt. Die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten und die Ausweitung kultureller Rechte standen dabei im Vordergrund. Nachdem seit Anfang der 90er Jahre der Gebrauch der kurdischen Sprache nicht mehr generell verboten war, erfolgte nun eine Legalisierung im Medien- und Bildungsbereich. Kurdische Radio- und Fernsehsendungen sowie Sprachunterricht wurden erlaubt. Dasselbe gilt auch für andere muslimische Minderheiten wie Laser, Georgier, Tscherkessen, Araber etc..

Die europäische Kommission prüft und bewertet dabei in jährlichen Berichten die Fortschritte der Türkei sowie anderer Beitrittskandidaten, auf dem Weg zum EU – Beitritt. Am 5. November 2003 stellte Erweiterungskommissar Verheugen die aktuellen Monitoring – Berichte sämtlicher EU – Aspiranten dem Europäischen Parlament vor. Zwar wurden die Bereitschaft und die Reformanstrengungen der Türkei gewürdigt, dennoch mahnte die Kommission zu weiteren Fortschritten an. So erfordere der Erweiterungsprozess eine Stärkung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Justizwesens, einen Gesamtrahmen für die Wahrnehmung der Grundfreiheiten (Versammlungs-, Rede- und Religionsfreiheit), eine weitere Anpassung der zivilen und militärischen Beziehungen an die europäische Praxis und eine klare Verbesserung der Situation der Kurden im Südosten des Landes (im Hinblick auf kulturelle Rechte).

Zudem scheint die Zypernfrage zunehmend zum entscheidenden Faktor für einen "echten" Kandidatenstatus der Türkei zu werden: Verheugen forderte die Türkei in seiner Parlamentsrede auf, sich mit "ebenso viel Nachdruck für eine Lösung des Zypernproblems einzusetzen, wie wir". Sollte keine Lösung gefunden werden, könnte dies ein "ernstzunehmendes Hindernis" für den Beitritt der Türkei darstellen. Die Kommission will noch vor Ende Oktober 2004 einen Bericht veröffentlichen und eine Empfehlung darüber abgeben, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfülle. Im Dezember 2004 wird der Rat dann voraussichtlich entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden oder nicht. Da dieser erst kürzlich sein Bestreben erneut zum Ausdruck brachte, ein vereintes Zypern in die EU aufzunehmen zu wollen, dürfte die Botschaft an die türkische Regierung mehr als deutlich sein. Ein Plan für eine vertragliche Lösung des Zypern – Problems, den UN – Generalsekretär Annan im November 2002 vorgelegt hatte, wurde angesichts der starren Haltung des türkisch – zypriotischen Verhandlungsführers Denktasch im März 2003 in Den Haag für gescheitert erklärt.

Neben politischen und wirtschaftlichen Faktoren spielen in der Debatte um den türkischen EU – Beitritt aber auch kulturell – religiöse Argumente eine Rolle. Ist die Türkei überhaupt europäisch und kann ein Land mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung Mitglied der EU werden? In manchen Argumentationen wird betont, dass Europa als historische Einheit verstanden werde, die sich auf der Grundlage einer gemeinsamen Kulturgeschichte und dem Bekenntnis zur christlichen Religion gegründet habe. Diese Argumente verdeutlichen, dass sich die EU scheinbar nicht allein durch wirtschaftliche Interessen definiert und durch politische Institutionen verbürgt werden kann, sondern es auch um eine Gemeinschaft geteilter Werte geht. Die Türkei scheint dabei immer mehr zum Testfall für die Debatte um eine europäische Identität zu werden.

 
   

 

Die Türkei ist, gemäß ihrer Verfassung von 1982, eine demokratische, laizistische, sozial- und rechtstaatliche Republik mit zentralistischer Verwaltung. Der Staatspräsident fungiert in der Türkei als "Hüter der Verfassung". Seine politischen Befugnisse sind begrenzt. Er wird für eine einmalige Amtszeit auf sieben Jahre gewählt. Vorrausetzungen dafür ist ein erreichtes Alter von mindestens 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Seit Mai 2000 wird dieses Amt von Ahmet Sezer bekleidet.

Die türkische Regierung wird vom Ministerrat gebildet. Er ist das wesentliche Element der Exekutive und die Spitze der Verwaltung. Er besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ressort- und den Staatsministern. Der Ministerpräsident wird vom Staatspräsidenten bestimmt. Hierzu stellen die Parteien ihre Kandidaten bereit. Der Präsident benennt dann denjenigen, von dem er annimmt, dass er die notwendige Parlamentsmehrheit hinter sich bringen kann. Der gegenwärtige Ministerpräsident ist Recep Erdogan.

Das türkische Parlament, die Große Türkische Nationalversammlung, wird für fünf Jahre gewählt. Dabei gilt eine landesweite 10% Sperrklausel für den Einzug ins Parlament. Aus den Wahlen am 3.11.2002 ging die gemäßigt - islamistische Fortschritts – und Gerechtigkeitspartei AKP als klarer Sieger hervor. Das Hauptziel der Regierung ist die Vollmitgliedschaft in der EU. Daher sollen weitere innenpolitische Reformanstrengungen unternommen werden, um die Türkei weiter zu demokratisieren und der schlechten Wirtschaftslage Herr zu werden.

Das wahre Machtzentrum der Türkei ist jedoch der Nationale Sicherheitsrat. Mitglieder sind der Regierungschef und seine wichtigsten Minister einerseits sowie die Generalstabschef der Armee und die vier Befehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe und Gendarmerie andererseits. Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten debattiert der Nationale Sicherheitsrat einmal im Monat über die innen- und außenpolitische Großwetterlage. Faktisch wird er jedoch von den Militärs dominiert. Bislang war jede türkische Regierung gut beraten, die "Vorschläge" der Generäle zu beherzigen. Diese "Vorschläge" besitzen zwar nur empfehlenden Charakter, sind faktisch aber als bindend anzuerkennen.

 
   

 

Die Türkei ist wirtschaftlich vor allem auf die EU ausgerichtet. Das Land verbindet die Ideen einer westlichen demokratischen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft mit dem Islam, ausgeprägtem Nationalismus und zum Teil traditionellen Lebensformen.

Ein hoher Anteil türkischer Erwerbstätiger ist in der Landwirtschaft beschäftigt (34,9%). Zum Teil recht kleine landwirtschaftliche Betriebe bauen Getreide, Zitrusfrüchte, Tabak, Tee, Baumwolle und Oliven an und erwirtschaften damit 15% des Bruttoinlandsprodukts. Das küstenreiche Land verfügt außerdem über einen gut entwickelten Fischereisektor. Um als Mitgliedsstaat der Europäischen Union dem Wettbewerb standhalten zu können, muss die Türkei allerdings einen Strukturwandel vollziehen und den Industrie- und Dienstleistungssektor weiter ausbauen.

Wichtige türkische Industriezweige sind Textil-, Nahrungsmittel-, chemische Industrie sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse, Maschinen und Metallproduktion. Der Tourismus trägt zu einem Großteil der Wertschöpfung des BIP bei. Außerdem spielt die Türkei eine wichtige Rolle als Transitland für Erdöl und Erdgas aus der Region des Kaspischen Meeres. Aufgrund geografischer Gegebenheiten haben sich die meisten Industrien im Westen des Landes angesiedelt. Dadurch entwickelte sich ein starkes Wohlfahrtsgefälle zwischen dem wirtschaftlich weiter entwickelten Westen und dem Osten des Landes.

Auch wenn die Türkei über einige Rohstoffvorkommen verfügt- ausreichend für die Deckung des Eigenbedarfs ist es nicht. Vor allem Erdöl und Erdgas müssen importiert werden. Die abgebaute Braunkohle und Holz decken den Energieverbrauch zu 40%. Die Verbrennung der Braunkohle führt dabei zu erheblicher Luftverschmutzung. Die Bedarfsdeckung an Feuerholz zieht das verstärkte Abholzen der Wälder nach sich.

Nachdem in den 70er Jahren der Bau eines Atomkraftwerkes (im Erdbebengebiet!) geplant worden war, mussten die Pläne nach über 20 Jahren Entstehungsphase wegen Geldknappheit erst mal zurückgestellt werden. Seit den 70er Jahren errichtete die Türkei außerdem mehrere Wasserkraftwerke an den Flüssen Euphrat und Tigris, die einen erheblichen Anteil der türkischen Stromversorgung sicherstellen.

Die "Wasserfrage" hat dabei zu erheblichen Verstimmungen mit Syrien und dem Irak geführt, die am unteren Lauf der zwei Flüsse liegen. Aufgrund des intensiven Eingriffs auf türkischem Staatsgebiet wird die Wasserführung der Flüsse derart reduziert, so dass der Euphrat stellenweise nahezu austrocknet. Dadurch wird die Nutzung der Flüsse in den anderen Staaten stark eingeschränkt, und das Ökosystem beeinträchtigt.

Für die Warmwasserversorgung im Hausgebrauch wird Solarenergie eingesetzt, die in Behältern auf den Häuserdächern das Wasser erwärmt.

Aufgrund hoher Inflation (bis zu 80%) und anhaltend hoher Staatsverschuldung geriet die Türkei 2001 in eine schwere Wirtschaftskrise. Die Einschaltung des IWF und der internationalen Gemeinschaft sicherte der Türkei eine Zahlung von insgesamt 19 Mrd. US Dollar zu. Im Jahre 2002 erfolgte eine Zusage um weitere 12 Mrd. US Dollar. Das IWF – Gesamtprogramm umfasst damit Kredite von 31 Mrd. US Dollar für einen Zeitraum von 2000 – 2004. Zusätzliche Mittel (6 Mrd. US Dollar) werden von der Weltbank zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verpflichtete sich die türkische Regierung, weitere tiefgreifende Strukturreformen im Wirtschaftssektor vorzunehmen.

 
   

 

Das türkische Sozialsystem weist zahlreiche Defizite auf und wird erst nach und nach dem westlichen Standard angepasst. 1999 wurden im Rahmen einer Reform der sozialen Sicherheit erste Regelungen für die Bereiche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung (wurde eingerichtet), Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld eingeführt. Bisher galt für die Rente eine Beitragseinzahlung von 20 Jahren (Frauen) bzw. 25 Jahren (Männer) als ausreichend, um in den Anspruch der Rentenauszahlung zu kommen. Als Ergebnis war das Durchschnittsalter der türkischen Rentner sehr niedrig. Mittlerweile wurde das Rentenalter festgelegt und hochgesetzt: Frauen müssen bis 58, Männer bis 60 erwerbstätig sein.

Eine staatliche Krankenversicherung gibt es nicht. Die medizinische Grundversorgung wird kostenlos angeboten, ist jedoch zum Teil ungenügend. Arzneimittel und spezielle Untersuchungsverfahren müssen privat finanziert werden, so dass das türkische Gesundheitswesen als Zwei- Klassen- Medizin bezeichnet werden kann. Nur diejenigen, die es sich finanziell erlauben können, werden angemessen versorgt.

Die im Jahre 2000 eingerichtete Arbeitslosenversicherung könnte zur Korrektur der offiziellen türkischen Arbeitslosenzahlen führen. Nach offiziellen Angaben lag die Quote bisher bei 8,3%. Inoffiziell rechnet man jedoch mit 20%.

In der Türkei sind Frauen den Männern noch nicht völlig gleichgestellt. Vor allem im Hinblick auf die Beschäftigungsquote, die Entlohnung und Bildung sind Frauen immer noch benachteiligt. Allerdings differiert die Lage türkischer Frauen je nach Region und Herkunft. Durch eine im November 2001 verabschiedete neue Zivilgesetzgebung wurde das türkische Familienrecht reformiert und die Gleichstellung der Frau in der Ehe gestärkt.

Große Defizite können im türkischen Schulwesen festgestellt werden. Fehlende Klassenräume und eine Unterversorgung an Lehrern, Klassen von bis zu 50 Schülern, kaum vorhandene Betriebsmittel und ein starkes West- Ost Gefälle bei der schulischen Versorgung wirken sich nachteilig auf das Bildungswesen aus. Die Analphabetenrate beträgt 8%, vor allem Mädchen sind davon betroffen. Eine Erziehungsreform von 1997 hatte die Schulpflicht von ehemals fünf Jahren auf acht Jahre angehoben.

 
   

 

Einer der vielen Einwände gegen eine EU- Mitgliedschaft der Türkei betrifft die geopolitische Lage des Landes im "Krisendreieck" Balkan/ Kaukasus/ Naher- Mittlerer Osten. Die Türkei bewegt sich damit in einem außenpolitisch höchst heterogenen Feld. Dies führte seit je her zu einem erhöhten türkischen Sicherheitsbedürfnis. Die eigene Integration in die westlichen sicherheitspolitischen Strukturen ist seit Atatürk eines der wesentlichen Dogmen der türkischen Außenpolitik.

Seit 1952 ist die Türkei Mitglied der NATO. Die NATO und insbesondere die USA betrachtet die Türkei als Garanten für ihre Sicherheit. Die strategischen Beziehungen zu den USA haben jedoch durch die Entscheidung des türkischen Parlaments vom März 2003, den USA die Nutzung türkischen Territoriums für den Aufbau einer Nordfront gegen den Irak zu verweigern, eine starke Verschlechterung erfahren. Auch der Besuch des US – Außenministers Powell im April in Ankara konnte die Differenzen nur schwer überbrücken.

Die Beziehungen zu den Kaukasus – Republiken sollen vor allem wirtschaftlich ausgebaut werden. Die Türkei versteht sich als Partner der dortigen Turk – Republiken, verbindende Elemente sind vor allem die islamische Religion und die ethnische Verwandtschaft zu den Turk – Völkern.

Die Stabilität der Balkanregion ist für die Türkei als Anrainerstaat besonders wichtig. Sie beteiligt sich deshalb im Rahmen der NATO an Missionen in Bosnien – Herzigowina, Kosovo und in Mazedonien.

Obwohl die Türkei mit Israel enge sicherheitspolitische Beziehungen pflegt, kritisierte sie jedoch jüngst die Vorgehensweise Israels gegen die Palästinenser. Die bilateralen Beziehungen zu den arabischen Staaten sind historisch belastet. In der Krise um den Irak hat sich die türkische Regierung unter Ministerpräsident Gül allerdings verstärkt bemüht neue Kontakte zu den arabischen Staaten zu knüpfen.

Die Beziehungen zu Griechenland sind seit Jahrzehnten durch tiefgehende Interessensgegensätze geprägt. Seit dem Tiefpunkt der Öcalan – Krise Ende 1998 haben sich die Beziehungen jedoch zusehend entspannt. Schwere Erdbeben auf beiden Staatsgebieten im Jahre 1999 haben ein Solidaritätsgefühl in der Bevölkerung geweckt. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung ebneten den Weg für ein Abkommen über nachbarschaftliche Fragen, das im Sommer 2001 in Kraft getreten ist, sowie gegenseitige Besuche der Außenminister. Im Zuge dieser Entspannungspolitik stimmte Griechenland, dessen Veto – Haltung unter anderem den Weg der Türkei in die EU blockiert hatte, dem Kandidaten – Status der Türkei in Helsinki zu. Allerdings stehen weiterhin schwierige Fragen auf der türkisch – griechischen Agenda: Die Zypern – Frage, Minderheitenfragen und Territorialkonflikte in der Ägäis.

Der anfängliche Widerwille der Türkei gegen das Ansinnen der EU die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auszubauen, wurde nach Verbesserung der Beziehungen zu Griechenland und der europäischen Zusicherung einer militärischen Neutralität Zyperns aufgegeben. Mittlerweile hat die Türkei sogar zugesagt, beim Ausbau der ESVP behilflich zu sein.

 
   
© 2004
 
Zuletzt aktualisiert: 11.01.2004