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Türkei
Türkiye Cumhuriyeti
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Einwohner
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66,23 Mio.
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Fläche
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779.452 qkm
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Einwohner / qkm
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85
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Hauptstadt
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Ankara (3,2 Mio Einwohner)
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Amtssprachen
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Türkisch
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Religion
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99 % Muslime, davon 70 % Sunniten, 15 - 20 % Aleviten,
christliche und jüdische Minderheiten
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Urbanisierung
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76 %
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Arbeitslosigkeit
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10,6 (2002)
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Staatsform
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Parlamentarische Republik
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Nationalfeiertag
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29. 10.
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Regierung
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Ahmet Nezdet Sezer
(Staatsoberhaupt)
Recep Tayyip Ergdogan
(Regierungschef)
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Beitritt zur EG/EU
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offen
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Gehört die Türkei zu Europa oder nicht? Keine potentielle
EU- Mitgliedschaft wird in Europa derartig kontrovers diskutiert.
Eine geografische Antwort müsste "Jein" lauten:
mitten durch das Gebiet der Türkei verläuft die
Grenze zwischen Europa und Asien.
Die Türkei verbindet eine lange Geschichte mit dem übrigen
Europa. Die Anfänge waren eher negativ geprägt:
das osmanische Reich drängte über mehrere Jahrhunderte
hinweg in Richtung Westen und konnte nur mit den vereinten
politischen und militärischen Kräften der bedrohten
Herrschaftshäuser aufgehalten werden. Auf dem Gebiet
des heutigen Ungarns verlief lange Zeit die Grenzlinie. Die
osmanisch besetzten Gebiete Griechenland, das ehemalige Jugoslawien,
Rumänien und Bulgarien wurden kulturell zum Teil über
mehrere Jahrhunderte von den Türken beeinflusst. Trotz
der Feindseligkeiten hatten beide Kulturkreise bei dem jeweils
anderen großen Eindruck hinterlassen. Westliche Herrscher
ließen sich in osmanischer Tracht abbilden, ritten stolze
Araberpferde und bewunderten die feingearbeiteten osmanischen
Schwerter.
Nach dem Ersten Weltkrieg stand das ehemals multiethnische
und multireligiöse Osmanische Reich vor dem Ende. Mustafa
Kemal Atatürk begann daher, die Türkei politisch
und kulturell radikal zu verwestlichen. So führte er
u.a. anstelle der Scharia (islamisches Rechtssystem) eine
europäisch geprägte Rechtsordnung ein und ersetzte
das arabische Alphabet durch lateinische Buchstaben. Trägerin
und Sammelbecken der neuen Elite war die 1923 gegründete
Republikanische Volkspartei, die zunächst als allein
zugelassene Partei die türkische Politik beherrschte.
Erst 1945 entschloss sich die Türkei, ein Mehrparteiensystem
einzuführen, das jedoch immer wieder in die Krise geriet.
Seither übernahm das Militär dreimal die politische
Macht im Land - sei es, um "den Rechtsstaat wiederherzustellen"
(1960-1961), die politischen Nachwehen der 68er-Bewegung zu
kontrollieren (1971-1973) oder um das völlige Auseinanderbrechen
des politischen Systems und seiner Institutionen zu verhindern
(1980-1983).
Nach Ende des 2. Weltkrieges und der Errichtung der beiden
Machtblöcke Sowjetunion und USA orientierte sich die
Türkei in Richtung Westen, trat der NATO und europäischen
Organisationen (Europarat, OEEC) bei. Bereits 1963 unterzeichneten
die Europäischen Gemeinschaften und die Türkei ein
erstes Assoziationsabkommen, das die Errichtung einer Zollunion
bis 1985 vorsah. Bei der Unterzeichnung sagte der damalige
Präsident der EG-Kommission Walter Hallstein: "Die
Türkei ist ein Teil Europas."
Seit die Türkei 1987 den Antrag auf Vollmitgliedschaft
gestellt hat, ist dies jedoch die große politische Frage
und die Türkei der ewige Kandidat geblieben. Im Dezember
1989 entschied die EG Kommission, dass ein Beitritt
der Türkei vorerst nicht in Frage kommen würde.
Die ungelöste Kurdenfrage, der Zypernkonflikt, Demokratiedefizite
und die schlechte wirtschaftliche Lage wurden als Gründe
für den Negativbescheid angegeben. Ein gewaltiger reformwirtschaftlicher
Kraftakt auf türkischer Seite machte jedoch im Januar
1996 den Weg für eine Zollunion mit der EU frei, so dass
die Türkei am europäischen Binnenmarkt teilnehmen
konnte. Trotz dessen sprach sich der Europäische Rat
im Dezember 1997 in Luxemburg dagegen aus, die Türkei
in den Kreis der "Kandidaten" aufzunehmen.
Erst zwei Jahre später im Herbst 1999 wurde die Türkei
vom Europäischen Rat in Helsinki offiziell als Beitrittskandidat
benannt. Die Türkei muss sich damit an den gleichen Kriterien
messen lassen, die für alle potentiellen Beitrittsländer
gelten: Beitrittsverhandlungen werden erst aufgenommen, wenn
die politischen Kriterien des Europäischen Rats von Kopenhagen
vom Juni 1993 erfüllt sind. Die sogenannten Kopenhagener
Kriterien umfassen dabei politische sowie wirtschaftliche
Kriterien: Schutz der Demokratie und ihrer Institutionen (Mehrparteiensystem,
Rechtsstaat, Menschenrechte, Minderheitenschutz usw.) sowie
eine stabile Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im
Binnenmarkt standhält. Im März 2001 verabschiedete
die türkische Regierung daraufhin ein "Nationales
Programm" zur schnellstmöglichen Umsetzung der Kopenhagener
Kriterien. Unter anderem wurden im Schnellverfahren 34 Artikel
der türkischen Verfassung an den europäischen Rechtsbestand
angeglichen. Mit dem am 3.8.2002 überraschend verabschiedeten
Gesetzespaket hat die Türkei auch Reformbemühungen
im Menschenrechts-bereich angepackt. Die Abschaffung der Todesstrafe
in Friedenszeiten und die Ausweitung kultureller Rechte standen
dabei im Vordergrund. Nachdem seit Anfang der 90er Jahre der
Gebrauch der kurdischen Sprache nicht mehr generell verboten
war, erfolgte nun eine Legalisierung im Medien- und Bildungsbereich.
Kurdische Radio- und Fernsehsendungen sowie Sprachunterricht
wurden erlaubt. Dasselbe gilt auch für andere muslimische
Minderheiten wie Laser, Georgier, Tscherkessen, Araber etc..
Die europäische Kommission prüft und bewertet dabei
in jährlichen Berichten die Fortschritte der Türkei
sowie anderer Beitrittskandidaten, auf dem Weg zum EU
Beitritt. Am 5. November 2003 stellte Erweiterungskommissar
Verheugen die aktuellen Monitoring Berichte sämtlicher
EU Aspiranten dem Europäischen Parlament vor.
Zwar wurden die Bereitschaft und die Reformanstrengungen der
Türkei gewürdigt, dennoch mahnte die Kommission
zu weiteren Fortschritten an. So erfordere der Erweiterungsprozess
eine Stärkung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit
des Justizwesens, einen Gesamtrahmen für die Wahrnehmung
der Grundfreiheiten (Versammlungs-, Rede- und Religionsfreiheit),
eine weitere Anpassung der zivilen und militärischen
Beziehungen an die europäische Praxis und eine klare
Verbesserung der Situation der Kurden im Südosten des
Landes (im Hinblick auf kulturelle Rechte).
Zudem scheint die Zypernfrage zunehmend zum entscheidenden
Faktor für einen "echten" Kandidatenstatus
der Türkei zu werden: Verheugen forderte die Türkei
in seiner Parlamentsrede auf, sich mit "ebenso viel Nachdruck
für eine Lösung des Zypernproblems einzusetzen,
wie wir". Sollte keine Lösung gefunden werden, könnte
dies ein "ernstzunehmendes Hindernis" für den
Beitritt der Türkei darstellen. Die Kommission will noch
vor Ende Oktober 2004 einen Bericht veröffentlichen und
eine Empfehlung darüber abgeben, ob die Türkei die
politischen Kriterien von Kopenhagen erfülle. Im Dezember
2004 wird der Rat dann voraussichtlich entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei aufgenommen werden oder nicht. Da dieser
erst kürzlich sein Bestreben erneut zum Ausdruck brachte,
ein vereintes Zypern in die EU aufzunehmen zu wollen, dürfte
die Botschaft an die türkische Regierung mehr als deutlich
sein. Ein Plan für eine vertragliche Lösung des
Zypern Problems, den UN Generalsekretär
Annan im November 2002 vorgelegt hatte, wurde angesichts der
starren Haltung des türkisch zypriotischen Verhandlungsführers
Denktasch im März 2003 in Den Haag für gescheitert
erklärt.
Neben politischen und wirtschaftlichen Faktoren spielen in
der Debatte um den türkischen EU Beitritt aber
auch kulturell religiöse Argumente eine Rolle.
Ist die Türkei überhaupt europäisch und kann
ein Land mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung Mitglied
der EU werden? In manchen Argumentationen wird betont, dass
Europa als historische Einheit verstanden werde, die sich
auf der Grundlage einer gemeinsamen Kulturgeschichte und dem
Bekenntnis zur christlichen Religion gegründet habe.
Diese Argumente verdeutlichen, dass sich die EU scheinbar
nicht allein durch wirtschaftliche Interessen definiert und
durch politische Institutionen verbürgt werden kann,
sondern es auch um eine Gemeinschaft geteilter Werte geht.
Die Türkei scheint dabei immer mehr zum Testfall für
die Debatte um eine europäische Identität zu werden.
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Die Türkei ist, gemäß ihrer Verfassung von
1982, eine demokratische, laizistische, sozial- und rechtstaatliche
Republik mit zentralistischer Verwaltung. Der Staatspräsident
fungiert in der Türkei als "Hüter der Verfassung".
Seine politischen Befugnisse sind begrenzt. Er wird für
eine einmalige Amtszeit auf sieben Jahre gewählt. Vorrausetzungen
dafür ist ein erreichtes Alter von mindestens 40 Jahren
und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Seit Mai 2000 wird
dieses Amt von Ahmet Sezer bekleidet.
Die türkische Regierung wird vom Ministerrat gebildet.
Er ist das wesentliche Element der Exekutive und die Spitze
der Verwaltung. Er besteht aus dem Ministerpräsidenten,
den Ressort- und den Staatsministern. Der Ministerpräsident
wird vom Staatspräsidenten bestimmt. Hierzu stellen die
Parteien ihre Kandidaten bereit. Der Präsident benennt
dann denjenigen, von dem er annimmt, dass er die notwendige
Parlamentsmehrheit hinter sich bringen kann. Der gegenwärtige
Ministerpräsident ist Recep Erdogan.
Das türkische Parlament, die Große Türkische
Nationalversammlung, wird für fünf Jahre gewählt.
Dabei gilt eine landesweite 10% Sperrklausel für den
Einzug ins Parlament. Aus den Wahlen am 3.11.2002 ging die
gemäßigt - islamistische Fortschritts und
Gerechtigkeitspartei AKP als klarer Sieger hervor. Das Hauptziel
der Regierung ist die Vollmitgliedschaft in der EU. Daher
sollen weitere innenpolitische Reformanstrengungen unternommen
werden, um die Türkei weiter zu demokratisieren und der
schlechten Wirtschaftslage Herr zu werden.
Das wahre Machtzentrum der Türkei ist jedoch der Nationale
Sicherheitsrat. Mitglieder sind der Regierungschef und seine
wichtigsten Minister einerseits sowie die Generalstabschef
der Armee und die vier Befehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe
und Gendarmerie andererseits. Unter dem Vorsitz des Staatspräsidenten
debattiert der Nationale Sicherheitsrat einmal im Monat über
die innen- und außenpolitische Großwetterlage.
Faktisch wird er jedoch von den Militärs dominiert. Bislang
war jede türkische Regierung gut beraten, die "Vorschläge"
der Generäle zu beherzigen. Diese "Vorschläge"
besitzen zwar nur empfehlenden Charakter, sind faktisch aber
als bindend anzuerkennen.
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Die Türkei ist wirtschaftlich vor allem auf die EU ausgerichtet.
Das Land verbindet die Ideen einer westlichen demokratischen
Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft mit dem Islam,
ausgeprägtem Nationalismus und zum Teil traditionellen
Lebensformen.
Ein hoher Anteil türkischer Erwerbstätiger ist
in der Landwirtschaft beschäftigt (34,9%). Zum Teil recht
kleine landwirtschaftliche Betriebe bauen Getreide, Zitrusfrüchte,
Tabak, Tee, Baumwolle und Oliven an und erwirtschaften damit
15% des Bruttoinlandsprodukts. Das küstenreiche Land
verfügt außerdem über einen gut entwickelten
Fischereisektor. Um als Mitgliedsstaat der Europäischen
Union dem Wettbewerb standhalten zu können, muss die
Türkei allerdings einen Strukturwandel vollziehen und
den Industrie- und Dienstleistungssektor weiter ausbauen.
Wichtige türkische Industriezweige sind Textil-, Nahrungsmittel-,
chemische Industrie sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse, Maschinen
und Metallproduktion. Der Tourismus trägt zu einem Großteil
der Wertschöpfung des BIP bei. Außerdem spielt
die Türkei eine wichtige Rolle als Transitland für
Erdöl und Erdgas aus der Region des Kaspischen Meeres.
Aufgrund geografischer Gegebenheiten haben sich die meisten
Industrien im Westen des Landes angesiedelt. Dadurch entwickelte
sich ein starkes Wohlfahrtsgefälle zwischen dem wirtschaftlich
weiter entwickelten Westen und dem Osten des Landes.
Auch wenn die Türkei über einige Rohstoffvorkommen
verfügt- ausreichend für die Deckung des Eigenbedarfs
ist es nicht. Vor allem Erdöl und Erdgas müssen
importiert werden. Die abgebaute Braunkohle und Holz decken
den Energieverbrauch zu 40%. Die Verbrennung der Braunkohle
führt dabei zu erheblicher Luftverschmutzung. Die Bedarfsdeckung
an Feuerholz zieht das verstärkte Abholzen der Wälder
nach sich.
Nachdem in den 70er Jahren der Bau eines Atomkraftwerkes
(im Erdbebengebiet!) geplant worden war, mussten die Pläne
nach über 20 Jahren Entstehungsphase wegen Geldknappheit
erst mal zurückgestellt werden. Seit den 70er Jahren
errichtete die Türkei außerdem mehrere Wasserkraftwerke
an den Flüssen Euphrat und Tigris, die einen erheblichen
Anteil der türkischen Stromversorgung sicherstellen.
Die "Wasserfrage" hat dabei zu erheblichen Verstimmungen
mit Syrien und dem Irak geführt, die am unteren Lauf
der zwei Flüsse liegen. Aufgrund des intensiven Eingriffs
auf türkischem Staatsgebiet wird die Wasserführung
der Flüsse derart reduziert, so dass der Euphrat stellenweise
nahezu austrocknet. Dadurch wird die Nutzung der Flüsse
in den anderen Staaten stark eingeschränkt, und das Ökosystem
beeinträchtigt.
Für die Warmwasserversorgung im Hausgebrauch wird Solarenergie
eingesetzt, die in Behältern auf den Häuserdächern
das Wasser erwärmt.
Aufgrund hoher Inflation (bis zu 80%) und anhaltend hoher
Staatsverschuldung geriet die Türkei 2001 in eine schwere
Wirtschaftskrise. Die Einschaltung des IWF und der internationalen
Gemeinschaft sicherte der Türkei eine Zahlung von insgesamt
19 Mrd. US Dollar zu. Im Jahre 2002 erfolgte eine Zusage um
weitere 12 Mrd. US Dollar. Das IWF Gesamtprogramm umfasst
damit Kredite von 31 Mrd. US Dollar für einen Zeitraum
von 2000 2004. Zusätzliche Mittel (6 Mrd. US Dollar)
werden von der Weltbank zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug
verpflichtete sich die türkische Regierung, weitere tiefgreifende
Strukturreformen im Wirtschaftssektor vorzunehmen.
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Das türkische Sozialsystem weist zahlreiche Defizite
auf und wird erst nach und nach dem westlichen Standard angepasst.
1999 wurden im Rahmen einer Reform der sozialen Sicherheit
erste Regelungen für die Bereiche Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung (wurde eingerichtet), Mutterschaftsurlaub
und Mutterschaftsgeld eingeführt. Bisher galt für
die Rente eine Beitragseinzahlung von 20 Jahren (Frauen) bzw.
25 Jahren (Männer) als ausreichend, um in den Anspruch
der Rentenauszahlung zu kommen. Als Ergebnis war das Durchschnittsalter
der türkischen Rentner sehr niedrig. Mittlerweile wurde
das Rentenalter festgelegt und hochgesetzt: Frauen müssen
bis 58, Männer bis 60 erwerbstätig sein.
Eine staatliche Krankenversicherung gibt es nicht. Die medizinische
Grundversorgung wird kostenlos angeboten, ist jedoch zum Teil
ungenügend. Arzneimittel und spezielle Untersuchungsverfahren
müssen privat finanziert werden, so dass das türkische
Gesundheitswesen als Zwei- Klassen- Medizin bezeichnet werden
kann. Nur diejenigen, die es sich finanziell erlauben können,
werden angemessen versorgt.
Die im Jahre 2000 eingerichtete Arbeitslosenversicherung
könnte zur Korrektur der offiziellen türkischen
Arbeitslosenzahlen führen. Nach offiziellen Angaben lag
die Quote bisher bei 8,3%. Inoffiziell rechnet man jedoch
mit 20%.
In der Türkei sind Frauen den Männern noch nicht
völlig gleichgestellt. Vor allem im Hinblick auf die
Beschäftigungsquote, die Entlohnung und Bildung sind
Frauen immer noch benachteiligt. Allerdings differiert die
Lage türkischer Frauen je nach Region und Herkunft. Durch
eine im November 2001 verabschiedete neue Zivilgesetzgebung
wurde das türkische Familienrecht reformiert und die
Gleichstellung der Frau in der Ehe gestärkt.
Große Defizite können im türkischen Schulwesen
festgestellt werden. Fehlende Klassenräume und eine Unterversorgung
an Lehrern, Klassen von bis zu 50 Schülern, kaum vorhandene
Betriebsmittel und ein starkes West- Ost Gefälle bei
der schulischen Versorgung wirken sich nachteilig auf das
Bildungswesen aus. Die Analphabetenrate beträgt 8%, vor
allem Mädchen sind davon betroffen. Eine Erziehungsreform
von 1997 hatte die Schulpflicht von ehemals fünf Jahren
auf acht Jahre angehoben.
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Einer der vielen Einwände gegen eine EU- Mitgliedschaft
der Türkei betrifft die geopolitische Lage des Landes
im "Krisendreieck" Balkan/ Kaukasus/ Naher- Mittlerer
Osten. Die Türkei bewegt sich damit in einem außenpolitisch
höchst heterogenen Feld. Dies führte seit je her
zu einem erhöhten türkischen Sicherheitsbedürfnis.
Die eigene Integration in die westlichen sicherheitspolitischen
Strukturen ist seit Atatürk eines der wesentlichen Dogmen
der türkischen Außenpolitik.
Seit 1952 ist die Türkei Mitglied der NATO. Die NATO
und insbesondere die USA betrachtet die Türkei als Garanten
für ihre Sicherheit. Die strategischen Beziehungen zu
den USA haben jedoch durch die Entscheidung des türkischen
Parlaments vom März 2003, den USA die Nutzung türkischen
Territoriums für den Aufbau einer Nordfront gegen den
Irak zu verweigern, eine starke Verschlechterung erfahren.
Auch der Besuch des US Außenministers Powell
im April in Ankara konnte die Differenzen nur schwer überbrücken.
Die Beziehungen zu den Kaukasus Republiken sollen
vor allem wirtschaftlich ausgebaut werden. Die Türkei
versteht sich als Partner der dortigen Turk Republiken,
verbindende Elemente sind vor allem die islamische Religion
und die ethnische Verwandtschaft zu den Turk Völkern.
Die Stabilität der Balkanregion ist für die Türkei
als Anrainerstaat besonders wichtig. Sie beteiligt sich deshalb
im Rahmen der NATO an Missionen in Bosnien Herzigowina,
Kosovo und in Mazedonien.
Obwohl die Türkei mit Israel enge sicherheitspolitische
Beziehungen pflegt, kritisierte sie jedoch jüngst die
Vorgehensweise Israels gegen die Palästinenser. Die bilateralen
Beziehungen zu den arabischen Staaten sind historisch belastet.
In der Krise um den Irak hat sich die türkische Regierung
unter Ministerpräsident Gül allerdings verstärkt
bemüht neue Kontakte zu den arabischen Staaten zu knüpfen.
Die Beziehungen zu Griechenland sind seit Jahrzehnten durch
tiefgehende Interessensgegensätze geprägt. Seit
dem Tiefpunkt der Öcalan Krise Ende 1998 haben
sich die Beziehungen jedoch zusehend entspannt. Schwere Erdbeben
auf beiden Staatsgebieten im Jahre 1999 haben ein Solidaritätsgefühl
in der Bevölkerung geweckt. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung
ebneten den Weg für ein Abkommen über nachbarschaftliche
Fragen, das im Sommer 2001 in Kraft getreten ist, sowie gegenseitige
Besuche der Außenminister. Im Zuge dieser Entspannungspolitik
stimmte Griechenland, dessen Veto Haltung unter anderem
den Weg der Türkei in die EU blockiert hatte, dem Kandidaten
Status der Türkei in Helsinki zu. Allerdings stehen
weiterhin schwierige Fragen auf der türkisch griechischen
Agenda: Die Zypern Frage, Minderheitenfragen und Territorialkonflikte
in der Ägäis.
Der anfängliche Widerwille der Türkei gegen das
Ansinnen der EU die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP) auszubauen, wurde nach Verbesserung der Beziehungen
zu Griechenland und der europäischen Zusicherung einer
militärischen Neutralität Zyperns aufgegeben. Mittlerweile
hat die Türkei sogar zugesagt, beim Ausbau der ESVP behilflich
zu sein.
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