Werte
Grundlegend für das europäische
Wertegefüge ist sicherlich die parlamentarische Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte.
Zu den geteilten Werten gehört auch die Achtung von
Minderheiten und die Förderung der Toleranz. Dennoch
ist das Konzept der Europäischen Identität immer
noch ein offener Begriff.
So hat auch der Europäische Rat von
Laeken im Dezember 2001 erneut betont: "Die einzige
Grenze, die die Europäische Union zieht, ist die der
Demokratie und der Menschenrechte. Die Union steht nur Ländern
offen, die ihre Grundwerte, wie freie Wahlen, Achtung der
Minderheiten und der Rechtsstaatlichkeit, teilen."
Der mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführte neue
Artikel 13 EG-Vertrag sieht vor, dass der Rat einstimmig
Maßnahmen beschließen kann, um Diskriminierungen
aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen
Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
Gerade mit dem Euro ist ein neuer
materieller "Wert" zu den bisherigen Grundwerten
der Europäer hinzugekommen: Die Zahlungseinheit, welche
an die Stelle der nationalen Währungen getreten ist,
ist sichtbarer Ausdruck des erreichten Integrationsstandes
und setzt bereits eine Reihe ideeller Vorstellungen der
Gemeinschaft voraus:
1. Offene und soziale Marktwirtschaft
Alle EU-Mitgliedstaaten verfügen über
offene Marktwirtschaften mit freiem Wettbewerb was
letztlich auch eine Voraussetzung für den EU-Binnenmarkt
darstellt. Daneben besteht in allen EU-Ländern auch
eine mehr oder weniger ausgeprägte soziale Abfederung
des freien Wettbewerbs in Form von Systemen der sozialen
Sicherung und Umverteilung.
Auch die EU-Institutionen sind in allen
ihren Politiken dazu verpflichtet zum einen die Wettbewerbsfähigkeit
der europäischen Wirtschaft im Blick zu haben, zum
anderen aber auch Ziele wie ein hohes Beschäftigungsniveau,
ein hohes Maß an sozialer Sicherheit, der Gleichberechtigung
von Männern und Frauen und den Schutz der Umwelt zu
berücksichtigen.
2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Ein einheitliches Währungsgebiet setzt
ein Mindestmaß an wirtschaftlichem und sozialen Zusammenhalt
voraus. Die Europäische Union ist ein Wirtschaftsraum
ohne innere Grenzen, die dem Austausch von Waren, Dienstleistungen,
Kapital, Ideen und Menschen entgegenstehen.
Auch wenn die Wirtschaftspolitik formal
in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt, stimmen
sich diese über jährliche Leitlinien eng miteinander
ab. Auch der Spielraum für die jährliche Neuverschuldung
der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten bestehen
durch den sogenannten "Stabilitäts- und Wachstumspakt"
verbindliche Vorgaben. Denn so die Befürchtung,
wenn einzelne Staaten zu viele Schulden machen, kann dadurch
die gemeinsame Geldpolitik der EU beeinträchtigt werden.
Flankierend zu dem Binnenmarktprojekt und
der Wirtschafts- und Währungsunion wurden seit Mitte
der 70er Jahre verstärkt Instrumente entwickelt, die
einkommensschwächere Regionen (etwa in Griechenland
oder Portugal, aber auch die neuen Bundesländer in
Deutschland), Wirtschaftsbereiche, die sich in einem grundlegenden
Strukturwandel befinden (z.B. ehemalige Stahlregionen) sowie
bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche ohne
Bildungsabschluss) unterstützen.
Für diese strukturpolitischen Ziele
wendet die EU für den Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt
rund 195 Milliarden Euro auf. Ziel ist es, die wirtschaftlichen
Unterschiede und soziale Ungleichheiten in der EU zumindest
ein Stück weit zu vermindern.
3. Demokratisch verfasste
Rechtsstaatlichkeit
So ist z.B. die Europäische Zentralbank,
wie auch das Europäische Parlament oder die EU-Kommission
eine unabhängige Institution, die nur den in den Verträgen
festgelegten Aufgaben hier insbesondere die Sicherung
der Preisstabilität des Euro verpflichtet ist.
Eine solche Unabhängigkeit setzt jedoch
bereits voraus, dass sich das Ganze innerhalb rechtsstaatlicher
Strukturen und nicht etwa unter den Bedingungen einer Willkürherrschaft
einer Regierung vollzieht. Fühlte sich die Europäische
Zentralbank durch eine EU-Institution in ihrer Unabhängigkeit
bedroht, so könnte sie z.B. ein Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof anstrengen.