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Europäische Identität und kulturelle Vielfalt

Europäische Identität - was ist das?

  Die Fragestellung
Welche Gemeinsamkeiten verbinden die Europäer? Sind es die christlich-abendländische Kultur, gemeinsame Werte, der gemeinsame Markt, die gewachsene Rechtsordnung? (mehr)
 
  Der Mythos Europa
Europa war eine schöne Prinzessin der Phönizier, so schön, dass selbst der Göttervater Zeus keine Mühe scheute, Europa für sich zu gewinnen. (mehr)
 
 

Europa als Kontinent
Der Name stammt von den Griechen. Seit dem Mittelalter tauchte die Idee Europa immer wieder auf zur Abgrenzung, zur Konfliktlösung und als Großmachtanspruch. (mehr)

 
  Europa als Friedensprojekt
Den Gedanken, die europäischen Nationalstaaten zu einen, gab es schon im 19. Jahrhundert. Im August 1884 verkündete Victor Hugo die Idee bei einem Friedenskongress in Paris. (mehr)
 
  Europa als Wertegemeinschaft
Grundlegend für das europäische Wertegefüge ist die parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte. Mehr dazu: Siehe rechts!
 
  Werte der Entscheider von morgen
Erkennt Ihr euch in diesen Zahlen wieder? Wie werden sich diese Lebensentwürfe und Einstellungen in der Zukunft Europas widerspiegeln? (mehr)
 
  Die Sicht der heutigen Europäer
Zu kompliziert, zu weit weg, zu bürokratisch – so das Urteil vieler zur EU. Dennoch: das Gefühl Europäer zu sein, teilen 59 Prozent der Bevölkerung. (mehr)
 
  Leitfragen für die künftige Entwicklung
Welche Ereignisse/Voraussetzungen könnten die Herausbildung einer europäischen Identität stärken, welche eine Vertrauenskrise gegenüber dem ‚Projekt Europa‘ hervorrufen? (mehr)
 
  Linda, Jerzy und Hatice – Geschichte auf europäisch
Ulrike Gote, MdL, jugend- und kirchenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im bayerischen Landtag über ihre Erwartungen und Sichtweisen zum künftigen Europa. (mehr)
 
  Hundert Blumen
Die Europäer durchleben einen weiteren "Sommer der Liebe", der neuen Sichtweisen, des Infragestellens althergebrachter Strukturen und neuer Formen von Politik. . (mehr)
 
  Virtual Pleasures
Hier findet Ihr ein kurzes und noch unreflektiertes Szenario, das im Rahmen "Konferenz junger Menschen – Frieden in Europa" vom 22.-25. August 2002 in Osnabrück entstanden ist. (mehr)
 
  Fun an der Ruhr – Spaß, Spaß und noch mal Spaß
Ein breites Angebot umfassender Illusionswelten? Nicht unwahrscheinlich. Die Freizeitindustrie boomte bereits Ende des 20.Jahrhunderts. (mehr)
 
  Weiterführende Links:
Europäische Identität
 

Werte

Grundlegend für das europäische Wertegefüge ist sicherlich die parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte. Zu den geteilten Werten gehört auch die Achtung von Minderheiten und die Förderung der Toleranz. Dennoch ist das Konzept der Europäischen Identität immer noch ein offener Begriff.

So hat auch der Europäische Rat von Laeken im Dezember 2001 erneut betont: "Die einzige Grenze, die die Europäische Union zieht, ist die der Demokratie und der Menschenrechte. Die Union steht nur Ländern offen, die ihre Grundwerte, wie freie Wahlen, Achtung der Minderheiten und der Rechtsstaatlichkeit, teilen." Der mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführte neue Artikel 13 EG-Vertrag sieht vor, dass der Rat einstimmig Maßnahmen beschließen kann, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

Gerade mit dem Euro ist ein neuer – materieller – "Wert" zu den bisherigen Grundwerten der Europäer hinzugekommen: Die Zahlungseinheit, welche an die Stelle der nationalen Währungen getreten ist, ist sichtbarer Ausdruck des erreichten Integrationsstandes und setzt bereits eine Reihe ideeller Vorstellungen der Gemeinschaft voraus:

 

1. Offene und soziale Marktwirtschaft

Alle EU-Mitgliedstaaten verfügen über offene Marktwirtschaften mit freiem Wettbewerb – was letztlich auch eine Voraussetzung für den EU-Binnenmarkt darstellt. Daneben besteht in allen EU-Ländern auch eine mehr oder weniger ausgeprägte soziale Abfederung des freien Wettbewerbs in Form von Systemen der sozialen Sicherung und Umverteilung.

Auch die EU-Institutionen sind in allen ihren Politiken dazu verpflichtet zum einen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Blick zu haben, zum anderen aber auch Ziele wie ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialer Sicherheit, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und den Schutz der Umwelt zu berücksichtigen.

 

2. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Ein einheitliches Währungsgebiet setzt ein Mindestmaß an wirtschaftlichem und sozialen Zusammenhalt voraus. Die Europäische Union ist ein Wirtschaftsraum ohne innere Grenzen, die dem Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital, Ideen und Menschen entgegenstehen.

Auch wenn die Wirtschaftspolitik formal in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt, stimmen sich diese über jährliche Leitlinien eng miteinander ab. Auch der Spielraum für die jährliche Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten bestehen durch den sogenannten "Stabilitäts- und Wachstumspakt" verbindliche Vorgaben. Denn – so die Befürchtung, wenn einzelne Staaten zu viele Schulden machen, kann dadurch die gemeinsame Geldpolitik der EU beeinträchtigt werden.

Flankierend zu dem Binnenmarktprojekt und der Wirtschafts- und Währungsunion wurden seit Mitte der 70er Jahre verstärkt Instrumente entwickelt, die einkommensschwächere Regionen (etwa in Griechenland oder Portugal, aber auch die neuen Bundesländer in Deutschland), Wirtschaftsbereiche, die sich in einem grundlegenden Strukturwandel befinden (z.B. ehemalige Stahlregionen) sowie bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche ohne Bildungsabschluss) unterstützen.

Für diese strukturpolitischen Ziele wendet die EU für den Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt rund 195 Milliarden Euro auf. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Unterschiede und soziale Ungleichheiten in der EU zumindest ein Stück weit zu vermindern.

 

3. Demokratisch verfasste
Rechtsstaatlichkeit

So ist z.B. die Europäische Zentralbank, wie auch das Europäische Parlament oder die EU-Kommission eine unabhängige Institution, die nur den in den Verträgen festgelegten Aufgaben – hier insbesondere die Sicherung der Preisstabilität des Euro – verpflichtet ist.

Eine solche Unabhängigkeit setzt jedoch bereits voraus, dass sich das Ganze innerhalb rechtsstaatlicher Strukturen und nicht etwa unter den Bedingungen einer Willkürherrschaft einer Regierung vollzieht. Fühlte sich die Europäische Zentralbank durch eine EU-Institution in ihrer Unabhängigkeit bedroht, so könnte sie z.B. ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen.

© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004