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Europäische Identität und kulturelle Vielfalt

Zuwanderung und Integration

  Ausgangslage
Insgesamt wandern derzeit ca. 1 Million Personen pro Jahr in die Europäische Union ein. Zumindest in einer Hinsicht ist klar: die Mitgliedstaaten der EU brauchen Zuwanderung. (mehr)
 
  Formen der Migration
Die Ursachen und Motive von Migranten können sehr vielfältig sein: Flucht vor Verfolgung, familiäre Gründe, aber auch die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. (mehr)
 
 

Die europäische Dimension des Themas
Obwohl sie den Kern staatlicher Souveränität berühren, zeigt sich in Fragen der Zuwanderung, dass nationalstaatliche Lösungen nur noch begrenzt wirksam sind. Mehr dazu: Siehe rechts!

 
  Bevölkerungsbewegungen in der Europäischen Union
Wichtigste Komponente des Bevölkerungswachstums in der EU ist die Zuwanderung von Menschen aus Drittstaaten. Insgesamt leben in den 15 EU-Mitgliedstaaten 20 Millionen Ausländer. (mehr)
 
  Auf dem Weg zu einem multikulturellen Europa?
Ein Viertel der Europäer ist der Auffassung, dass Ausländer oder ethnische Minderheiten ihre eigene Kultur aufgeben sollen, wenn sie in eine neue Umgebung ziehen. (mehr)
 
  Leitfragen für die künftige Entwicklung
Es besteht weitgehend Übereinstimmung, dass Europa Zuwanderung braucht. Aber wie soll sie ausgestaltet werden? (mehr)
 
  Weiterführende Links:
Zuwanderung
 

Die europäische Dimension
des Themas

Gerade in Fragen der Zuwanderung zeigt sich, dass nationalstaatliche Lösungen nur noch begrenzt wirksam sind. Zugleich sind das Aufenthaltsrecht und Fragen der Staatsangehörigkeit "Knochenmark" der Souveränität der Mitgliedstaaten und Vorbehalte gegen eine Abgabe von Kompetenzen hier entsprechend hoch.

Die europäische Dimension des Themas Zuwanderung ergibt sich zusammengefasst aus

  • den Bedingungen der Globalisierung

  • den Konsequenzen der Binnenfreizügigkeit innerhalb der EU

  • und einer angestrebten Lastenteilung bei Zuwanderung aus humanitären Gründen (Aufnahme von Flüchtlingen)

Mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 gilt Zuwanderungspolitik nicht mehr nur als bloße "Angelegenheit von gemeinsamem Interesse", sondern als grundlegendes Zukunftsprojekt der voranschreitenden europäischen Integration. Bis Mai 2004, so der Amsterdamer Vertrag, müssen für die Politikbereiche Asylrecht, Einwanderung und Flüchtlingspolitik gemeinschaftliche Regelungen erarbeitet werden, die den vollständigen Abbau der internen Grenzkontrollen, gemeinsame Standards für Kontrollen an den Außengrenzen und Regeln für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen umfassen.

© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004