Die europäische Dimension
des Themas
Gerade in Fragen der Zuwanderung zeigt sich,
dass nationalstaatliche Lösungen nur noch begrenzt
wirksam sind. Zugleich sind das Aufenthaltsrecht und Fragen
der Staatsangehörigkeit "Knochenmark" der
Souveränität der Mitgliedstaaten und Vorbehalte
gegen eine Abgabe von Kompetenzen hier entsprechend hoch.
Die europäische Dimension des Themas
Zuwanderung ergibt sich zusammengefasst aus
-
den Bedingungen der Globalisierung
-
den Konsequenzen der Binnenfreizügigkeit
innerhalb der EU
-
und einer angestrebten Lastenteilung
bei Zuwanderung aus humanitären Gründen (Aufnahme
von Flüchtlingen)
Mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 gilt
Zuwanderungspolitik nicht mehr nur als bloße "Angelegenheit
von gemeinsamem Interesse", sondern als grundlegendes
Zukunftsprojekt der voranschreitenden europäischen
Integration. Bis Mai 2004, so der Amsterdamer Vertrag, müssen
für die Politikbereiche Asylrecht, Einwanderung und
Flüchtlingspolitik gemeinschaftliche Regelungen erarbeitet
werden, die den vollständigen Abbau der internen Grenzkontrollen,
gemeinsame Standards für Kontrollen an den Außengrenzen
und Regeln für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
umfassen.