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Europäische Identität und kulturelle Vielfalt

Zuwanderung und Integration

  Ausgangslage
Insgesamt wandern derzeit ca. 1 Million Personen pro Jahr in die Europäische Union ein. Zumindest in einer Hinsicht ist klar: die Mitgliedstaaten der EU brauchen Zuwanderung. (mehr)
 
  Formen der Migration
Die Ursachen und Motive von Migranten können sehr vielfältig sein: Flucht vor Verfolgung, familiäre Gründe, aber auch die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Mehr dazu: Siehe rechts!
 
 

Die europäische Dimension des Themas
Obwohl sie den Kern staatlicher Souveränität berühren, zeigt sich in Fragen der Zuwanderung, dass nationalstaatliche Lösungen nur noch begrenzt wirksam sind. (mehr)

 
  Bevölkerungsbewegungen in der Europäischen Union
Wichtigste Komponente des Bevölkerungswachstums in der EU ist die Zuwanderung von Menschen aus Drittstaaten. Insgesamt leben in den 15 EU-Mitgliedstaaten 20 Millionen Ausländer. (mehr)
 
  Auf dem Weg zu einem multikulturellen Europa?
Ein Viertel der Europäer ist der Auffassung, dass Ausländer oder ethnische Minderheiten ihre eigene Kultur aufgeben sollen, wenn sie in eine neue Umgebung ziehen. (mehr)
 
  Leitfragen für die künftige Entwicklung
Es besteht weitgehend Übereinstimmung, dass Europa Zuwanderung braucht. Aber wie soll sie ausgestaltet werden? (mehr)
 
  Weiterführende Links:
Zuwanderung
 

Formen der Migration

Für eine Auseinandersetzung mit der Frage der Zuwanderung ist es zunächst erforderlich, unterschiedliche Formen von Zuwanderung zu unterscheiden. Denn die Ursachen und Motive von Menschen, ihren Heimatort zu verlassen, können sehr vielfältig sein: Flucht vor Verfolgung, familiäre Gründe, aber auch die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Umgekehrt haben die EU-Mitgliedstaaten an bestimmten Gruppen von Zuwanderern ein größeres Interesse, als an anderen.

Familiennachzügler
Schon heute spielt der Nachzug der Familienangehörigen von bereits legal in Europa ansässigen Drittstaatsangehörigen quantitativ die wichtigste Rolle. Beispielsweise beträgt ihr Anteil an der Gesamtzuwanderung in Schweden 80 Prozent, in Frankreich 75 Prozent und in Dänemark und Großbritannien jeweils etwa die Hälfte.

Wohnsitzwechselnde EU-Bürgern
In den EU-Ländern kommen im Durchschnitt nicht einmal zwei Prozent aller Arbeitskräfte aus einem anderen Mitgliedsland, wobei dieser Prozentsatz je nach EU-Land variiert. Er blieb während der letzten 15 Jahre fast gleich. Den größeren Teil der ausländischen Arbeitskräfte stellen immer noch die Angehörigen aus Drittstaaten. Die Immigration von Unionsbürgern, die innerhalb der Europäischen Union ohnehin Freizügigkeit genießen, findet in der öffentlichen Debatte indessen kaum Beachtung, und sie spielt auch quantitativ mit wenigen Ausnahmen nur eine geringe Rolle.

Spätaussiedler und
Angehörige ehemaliger Kolonialstaaten

Angehörige der gleichen Nationalität oder aus ehemaligen Kolonien konnten in der Vergangenheit vergleichsweise einfach in die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten einwandern. Die meisten Mitgliedstaaten haben hier ihre Gesetzgebung in den letzten Jahren jedoch verschärft. So wird beispielsweise in der Bundesrepublik die Einwanderung so genannter "Spätaussiedler" seit 1990 faktisch quotiert. Künftig müssen Spätaussiedler, die nach Deutschland kommen zudem ein Mindestmaß an deutschen Sprachkenntnissen vorweisen. In ähnlicher Weise bemühen sich inzwischen auch die ehemaligen Kolonialstaaten - vor allem Frankreich und Großbritannien -, Wanderungsbewegungen aus ehemaligen Kolonialgebieten Einhalt zu gebieten.

Arbeitsmigranten
Inzwischen scheint sich auch in der Politik die Einsicht durchzusetzen, dass Europa aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen auf die vermehrte Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen sein wird. Daher gelten in vielen Staaten bereits heute Ausnahmegenehmigungen, die den allgemeinen Zuzugsstopp zur Besetzung von Arbeitsplätzen de facto außer Kraft setzen.
So gibt es etwa in der Bundesrepublik nicht nur seit längerem diverse Möglichkeiten zur Grenzgängerbeschäftigung, zur Saisonarbeit oder zur Werkvertragsarbeit, sondern seit Mitte des Jahres 2000 auch wieder eine gezielte Anwerbepolitik für Computerexperten im Rahmen der "Green-Card-Politik" der Bundesregierung.
Die EU-Einwanderungspolitik beschäftigt sich mit dem längerfristigen, also drei Monate überschreitenden Aufenthalt von Angehörigen aus Drittstaaten in der Europäischen Union. Auch wenn der EG-Vertrag nach Amsterdam die Möglichkeit vorsieht, ein gemeinsames europäisches Einwanderungsrecht zu erlassen – in der Realität wird dieser Politikbereich wohl bei den Mitgliedstaaten verbleiben, die ihre nationale Souveränität gewahrt wissen wollen (Anmerkung: Das Aufenthaltsrecht ist Knochenmark von Staatlichkeit).
Vorgesehen ist daher, in einem Prozess der offenen Koordinierung die Zuwanderungspolitik für Drittstaatsangehörige (also Menschen aus Nicht-EU-Staaten) schrittweise aneinander anzugleichen.

Flüchtlinge und Asylbewerber
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 - von allen EU-Staaten unterzeichnet - sind Flüchtlinge "Personen, die ihr Heimatland wegen Furcht vor Verfolgung, aus politischen, religiösen, ethnischen, nationalen Gründen oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verlassen mussten". Dementsprechend existieren zwar in allen westeuropäischen Staaten in unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen Regelungen zur befristeten oder langfristigen Aufnahme von Flüchtlingen oder zur Gewährung von Asyl.
Es existieren zwar in allen westeuropäischen Staaten in unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen Regelungen zur befristeten oder langfristigen Aufnahme von Flüchtlingen oder zur Gewährung von Asyl. Trotzdem steht gerade die Aufnahme aus humanitären Gründen immer wieder im Zentrum innenpolitischer Kontroversen in allen EU-Mitgliedsländern. Als Folge einer Politik der Einschränkungen, Asyl beantragen zu können (etwa in dem zahlreiche Länder grundsätzlich zu ‚sicheren Herkunftsländern’ erklärt wurden), ist seither in allen EU-Staaten eine deutliche Verringerung der Zahl der Asylsuchenden zu beobachten. Die Zahl der jährlichen Asylanträge in der EU liegt gegenwärtig bei etwa 400 000.
Die EU-Asylpolitik der Vergangenheit war vor allem durch zahlreiche Programme zur konkreten Unterstützung der Asylbewerber und der Flüchtlinge sowie durch die Abstimmung verfahrensrechtlicher Regelungen, insbeson-dere durch das Dubliner Abkommen und das Schengener Durchführungsübereinkommen (z.B. zur Regelung der Zuständigkeit von Asylanträgen), gekennzeichnet.
Regelungen wie die Voraussetzungen eines Asylanspruches lagen und liegen ausschließlich in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten. Dies änderte sich mit dem Vertrag von Amsterdam. Der EG-Vertrag enthält nunmehr eine konkrete Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis ein Asylverfahrensrecht, materielle Asylvoraussetzungen sowie ein Flüchtlingsrecht im Einvernehmen der EU-Mitgliedstaaten (also einstimmig) erlassen werden können. Es ist also nun auf europäischer Ebene möglich,

  • Mindestnormen zur Anerkennung von Flüchtlingen

  • Mindestnormen zum Schutz von Flüchtlingen

  • Mindestnormen zur Aufnahme von Flüchtlingen

  • Regelungen zur Familienzusammenführung und

  • die Bedingungen eines längeren Aufenthaltes von Flüchtlingen in der Europäischen Union vorzuschreiben, die kein dauerhaftes Asyl erhalten, sowie

  • die Flüchtlinge ausgewogen auf die europäischen Mitgliedstaaten zu verteilen.

Darüber hinaus existiert seit Dezember 2000 die sogenannte Eurodac-Verordnung, nach der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern aufgenommen, gespeichert und in die Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Quellen der hier angegeben Zahlen
und Fakten:
Europäische Kommission 2002, IMO 2001
sowie Auszüge und Zusammenfassungen aus:
Alfredo Märker, Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union,
Europäisierte Lösungen oder
Politik des kleinsten
gemeinsamen Nenners?, in:
Aus Politik und Zeitgeschichte (B 8/2001)

© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004