Für eine Auseinandersetzung mit der
Frage der Zuwanderung ist es zunächst erforderlich,
unterschiedliche Formen von Zuwanderung zu unterscheiden.
Denn die Ursachen und Motive von Menschen, ihren Heimatort
zu verlassen, können sehr vielfältig sein: Flucht
vor Verfolgung, familiäre Gründe, aber auch die
Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Umgekehrt haben
die EU-Mitgliedstaaten an bestimmten Gruppen von Zuwanderern
ein größeres Interesse, als an anderen.
Familiennachzügler
Schon heute spielt der Nachzug der Familienangehörigen
von bereits legal in Europa ansässigen Drittstaatsangehörigen
quantitativ die wichtigste Rolle. Beispielsweise beträgt
ihr Anteil an der Gesamtzuwanderung in Schweden 80 Prozent,
in Frankreich 75 Prozent und in Dänemark und Großbritannien
jeweils etwa die Hälfte.
Wohnsitzwechselnde EU-Bürgern
In den EU-Ländern kommen im Durchschnitt nicht einmal
zwei Prozent aller Arbeitskräfte aus einem anderen
Mitgliedsland, wobei dieser Prozentsatz je nach EU-Land
variiert. Er blieb während der letzten 15 Jahre fast
gleich. Den größeren Teil der ausländischen
Arbeitskräfte stellen immer noch die Angehörigen
aus Drittstaaten. Die Immigration von Unionsbürgern,
die innerhalb der Europäischen Union ohnehin Freizügigkeit
genießen, findet in der öffentlichen Debatte
indessen kaum Beachtung, und sie spielt auch quantitativ
mit wenigen Ausnahmen nur eine geringe Rolle.
Spätaussiedler und
Angehörige ehemaliger Kolonialstaaten
Angehörige der gleichen Nationalität oder aus
ehemaligen Kolonien konnten in der Vergangenheit vergleichsweise
einfach in die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten einwandern.
Die meisten Mitgliedstaaten haben hier ihre Gesetzgebung
in den letzten Jahren jedoch verschärft. So wird beispielsweise
in der Bundesrepublik die Einwanderung so genannter "Spätaussiedler"
seit 1990 faktisch quotiert. Künftig müssen Spätaussiedler,
die nach Deutschland kommen zudem ein Mindestmaß an
deutschen Sprachkenntnissen vorweisen. In ähnlicher
Weise bemühen sich inzwischen auch die ehemaligen Kolonialstaaten
- vor allem Frankreich und Großbritannien -, Wanderungsbewegungen
aus ehemaligen Kolonialgebieten Einhalt zu gebieten.
Arbeitsmigranten
Inzwischen scheint sich auch in der Politik die Einsicht
durchzusetzen, dass Europa aus demographischen und wirtschaftlichen
Gründen auf die vermehrte Zuwanderung von Arbeitskräften
angewiesen sein wird. Daher gelten in vielen Staaten bereits
heute Ausnahmegenehmigungen, die den allgemeinen Zuzugsstopp
zur Besetzung von Arbeitsplätzen de facto außer
Kraft setzen.
So gibt es etwa in der Bundesrepublik nicht nur seit längerem
diverse Möglichkeiten zur Grenzgängerbeschäftigung,
zur Saisonarbeit oder zur Werkvertragsarbeit, sondern seit
Mitte des Jahres 2000 auch wieder eine gezielte Anwerbepolitik
für Computerexperten im Rahmen der "Green-Card-Politik"
der Bundesregierung.
Die EU-Einwanderungspolitik beschäftigt sich mit dem
längerfristigen, also drei Monate überschreitenden
Aufenthalt von Angehörigen aus Drittstaaten in der
Europäischen Union. Auch wenn der EG-Vertrag nach Amsterdam
die Möglichkeit vorsieht, ein gemeinsames europäisches
Einwanderungsrecht zu erlassen in der Realität
wird dieser Politikbereich wohl bei den Mitgliedstaaten
verbleiben, die ihre nationale Souveränität gewahrt
wissen wollen (Anmerkung: Das Aufenthaltsrecht ist Knochenmark
von Staatlichkeit).
Vorgesehen ist daher, in einem Prozess der offenen Koordinierung
die Zuwanderungspolitik für Drittstaatsangehörige
(also Menschen aus Nicht-EU-Staaten) schrittweise aneinander
anzugleichen.
Flüchtlinge und
Asylbewerber
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 - von
allen EU-Staaten unterzeichnet - sind Flüchtlinge "Personen,
die ihr Heimatland wegen Furcht vor Verfolgung, aus politischen,
religiösen, ethnischen, nationalen Gründen oder
der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verlassen
mussten". Dementsprechend existieren zwar in allen
westeuropäischen Staaten in unterschiedlichen rechtlichen
Ausgestaltungen Regelungen zur befristeten oder langfristigen
Aufnahme von Flüchtlingen oder zur Gewährung von
Asyl.
Es existieren zwar in allen westeuropäischen Staaten
in unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen Regelungen
zur befristeten oder langfristigen Aufnahme von Flüchtlingen
oder zur Gewährung von Asyl. Trotzdem steht gerade
die Aufnahme aus humanitären Gründen immer wieder
im Zentrum innenpolitischer Kontroversen in allen EU-Mitgliedsländern.
Als Folge einer Politik der Einschränkungen, Asyl beantragen
zu können (etwa in dem zahlreiche Länder grundsätzlich
zu sicheren Herkunftsländern erklärt
wurden), ist seither in allen EU-Staaten eine deutliche
Verringerung der Zahl der Asylsuchenden zu beobachten. Die
Zahl der jährlichen Asylanträge in der EU liegt
gegenwärtig bei etwa 400 000.
Die EU-Asylpolitik der Vergangenheit war vor allem durch
zahlreiche Programme zur konkreten Unterstützung der
Asylbewerber und der Flüchtlinge sowie durch die Abstimmung
verfahrensrechtlicher Regelungen, insbeson-dere durch das
Dubliner Abkommen und das Schengener Durchführungsübereinkommen
(z.B. zur Regelung der Zuständigkeit von Asylanträgen),
gekennzeichnet.
Regelungen wie die Voraussetzungen eines Asylanspruches
lagen und liegen ausschließlich in der Verantwortung
der EU-Mitgliedstaaten. Dies änderte sich mit dem Vertrag
von Amsterdam. Der EG-Vertrag enthält nunmehr eine
konkrete Ermächtigungsgrundlage, auf deren Basis ein
Asylverfahrensrecht, materielle Asylvoraussetzungen sowie
ein Flüchtlingsrecht im Einvernehmen der EU-Mitgliedstaaten
(also einstimmig) erlassen werden können. Es ist also
nun auf europäischer Ebene möglich,
-
Mindestnormen zur Anerkennung von Flüchtlingen
-
Mindestnormen zum Schutz von Flüchtlingen
-
Mindestnormen zur Aufnahme von Flüchtlingen
-
Regelungen zur Familienzusammenführung
und
-
die Bedingungen eines längeren
Aufenthaltes von Flüchtlingen in der Europäischen
Union vorzuschreiben, die kein dauerhaftes Asyl erhalten,
sowie
-
die Flüchtlinge ausgewogen auf
die europäischen Mitgliedstaaten zu verteilen.
Darüber hinaus existiert seit Dezember
2000 die sogenannte Eurodac-Verordnung, nach der Fingerabdrücke
von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern aufgenommen,
gespeichert und in die Mitgliedstaaten übermittelt
werden.
Quellen der hier angegeben Zahlen
und Fakten:
Europäische Kommission 2002, IMO 2001
sowie Auszüge und Zusammenfassungen aus:
Alfredo Märker, Zuwanderungspolitik in der Europäischen
Union,
Europäisierte Lösungen oder
Politik des kleinsten
gemeinsamen Nenners?, in:
Aus Politik und Zeitgeschichte (B 8/2001)