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Europas Verfassung

Die künftige Verfassungsstruktur der EU

Die Europäische Union gibt sich eine Verfassung. Doch bleiben viele Fragen spannend. Wie funktioniert eine Demokratie von 500 Mio. Menschen, die über 40 verschiedene Sprachen sprechen? Welche Werte und Interessen teilen die Europäer? Wie lassen sich zugleich europäische Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten bewahren? Welche zentralen Aufgaben muss die Europäische Union in den kommenden Jahren anpacken? Können die großen wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU bewältigt werden? Gelingt die Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten? Was ist künftig ein "Normalarbeitsverhältnis"? Wie lassen sich das europäische Wirtschaftsmodell und ökologische Nachhaltigkeit besser in Einklang bringen? Welche Rolle soll ein erweitertes Europa in der Welt spielen? Um diese Fragen wird es auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 gehen. (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Europäische Integration"? (mehr)

Rückblick
Die Europäische Integration, die später zur Europäischen Union führte, begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Jahrhunderten, die immer wieder durch Kriege zwischen den europäischen Nationalstaaten gekennzeichnet waren, war es der sehnliche Wunsch der Europäer, in einem geeinten Europa in Frieden und Sicherheit, in Freiheit und Demokratie sowie in wirtschaftlichem Wohlstand zu leben. (mehr)

Akteure europäischer Politik
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten EU-Organe, ihre Zusammensetzung und Aufgaben. (mehr)

Theorien und Leitbilder darüber, wo die "Reise hingehen soll"
Die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Europäischen Integration ist fast so alt wie die EU/EG. Soll die Europäische Union einmal in einem Bundesstaat münden, oder soll das "letzte Wort" bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Unterschiedliche Entwürfe zur Finalität Europas. (mehr)

Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union
Seit den Römischen Verträgen von 1957, in denen sich sechs Gründungsstaaten auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes einigten, ist das EU-Vertragswerk zahlreiche Male reformiert worden. Die Wandelverfassung ist prägend für die Europäische Integration. (mehr)

Worum geht es beim Thema "Zukunft der EU"?
Europa braucht nun eine Verfassung, weil die europäische Ebene im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben übertragen bekommen hat und mit den anstehenden Erweiterungen um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten, die Europäische Union bei einer bloßen Fortschreibung des bisherigen Systems wohl kaum noch handlungsfähig wäre. (mehr)

Was ist eine Verfassung?
Mit Ausnahme von Großbritannien verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eine geschriebene Verfassung, die Grundrechte der Bürger und die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen den einzelnen staatlichen Organen enthält. Manche Politiker vermeiden den Begriff "Verfassung" für die EU, weil sie deutlich machen wollen, dass er eigentlich für Nationalstaaten reserviert ist. (mehr)

 

 

Welche Rolle spielte der sogenannte "Konvent zur Zukunft Europas"?
Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im belgischen Schloss Laeken wurde im Dezember 2001 beschlossen, ein Gremium von 105 Vertretern der europäischen Gesellschaften, den sogenannten "Konvent", zu beauftragen, sich Gedanken über die künftige Gestalt der EU zu machen und einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag zu erarbeiten. (mehr)

Was war der Auftrag des Konvents?
Es geht um die künftige Aufgabenverteilung in Europa, Europas Rolle in der Welt, die Grundrechte der Europäer und darum, die Europäische Union für ihre Bürger verständlicher und greifbar zu machen. Fragen, die die Europäische Integration schon lange begleiten – der Konvent sollte Lösungen erarbeiten. (mehr)

Hintergrundwissen zum EU-Konvent
(mehr)

Der Europäische Jugendkonvent zur Zukunft der EU
210 Jugendliche haben im Juli 2002 in einem "Parallelkonvent" getagt und ihre Erwartungen formuliert. Ein wesentliches Ergebnis: Europa soll seine soziale Dimension stärken. (mehr)

Leitfragen für die künftige Entwicklung. (mehr)

Interview: Die Chancen des EU-Konvents
Claus Giering, Experte für EU-Reformen am Münchner Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) nimmt zu den Aufgaben, Themen und Chancen des Konvents zur Reform der Europäischen Union Stellung. (mehr)

Licht und Schatten – eine Bilanz der Konventsergebnisse
Der schließlich Anfang Juli 2003 vom EU-Konvent erarbeitete Entwurf für einen Verfassungsvertrag enthält sowohl "Licht und Schatten". Als PDF-Download findet Ihr hier einen Kommentar von Jannis Emmanuelidis und Claus Giering, die die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen und bewerten. (mehr)

Provocation: Bundesstaat oder Freihandelszone?
Wird Europa einmal ein Bundesstaat werden oder im Gezänk der Mitgliedstaaten und angesichts schwindenden Vertrauens der Bürger zur Freihandelszone zurückschrumpfen? Hier finden sich zwei unterschiedliche Kurz-Szenarien zur künftigen Entwicklung Europas. (mehr)

Provocation: Teledirektdemokratie
Über eine Online-Stimmabgabe wird bereits seit den 1960er Jahren diskutiert. Das schließt nicht aus, dass sie unter anderen gesellschaftlichen Umständen nicht doch realisiert wird. Könnte das die demokratische Dimension Europas in der Zukunft stärken? (mehr)

Weiterführende Links
a) Allgemeine Informationen zur Europäischen Union
b) Die EU-Verfassungsdebatte zur Zukunft Europas

 

 

Akteure europäischer Politik

Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union sind

  • der Europäische Rat,

  • der Ministerrat,

  • die Europäische Kommission,

  • das Europäische Parlament und

  • der Europäische Gerichtshof.

Eine übergreifende Funktion in der EU hat der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der EU-Kommission zusammensetzt. Mindestens zweimal, in der Regel vier bis fünfmal im Jahr kommen die Regierungschefs, unterstützt von den Außenministern, zu diesen Gipfeltreffen zusammen.

Auch der Kommissionspräsident mit einem weiteren Kommissionsmitglied nimmt am Europäischen Rat teil. Laut Artikel 4 des EU-Vertrages gibt der Europäische Rat der Gemeinschaft die für ihre Entwicklung notwendigen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest. Dieses Gremium beschließt unter anderem grundlegende Reformen der EU.

Jeweils für ein halbes Jahr übernimmt ein Mitgliedsstaat die EU-Ratspräsidentschaft, das heißt den Vorsitz des Europäischen Rates. Dieses Land ist für die laufende Arbeit verantwortlich und setzt Akzente für die zukünftige Politik. In der ersten Jahreshälfte 2003 hat Griechenland und in der zweiten Italien den EU-Vorsitz. Die Präsidentschaft muss alle Treffen des Rats organisieren. Sie vertritt die EU nach außen und ist Ansprechpartner für Drittstaaten.

Wichtige Entscheidungen, die vom Europäischen Rat getroffen werden, sind z.B. die Einigung auf die jeweils sechsjährige Finanzplanung der EU, wer Präsident der Europäischen Zentralbank wird oder ob Beitrittsverhandlungen mit einem Land begonnen werden sollen.

Ratsgebäude in Brüssel

Der Ministerrat repräsentiert die Vertretung der Mitgliedstaaten im politischen System der Europäischen Union. De facto besitzt der Ministerrat, oft einfach Rat genannt, die zentrale Entscheidungsbefugnis zur Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele der Europäischen Union.

Im Rat tagen je nach Tagesordnungspunkten – zum Beispiel Auswärtiges, Landwirtschaft oder Verkehr – die zuständigen Fachminister der Mitgliedsstaaten. Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit (62 von 87 Stimmen) gefasst, sofern in den EU-Verträgen für diesen Bereich nicht Einstimmigkeit oder eine einfache Mehrheit vorgeschrieben ist. Jedes Land hat je nach Größe eine bestimmte Anzahl von Stimmen: Deutschland und Frankreich je zehn, Belgien fünf, Luxemburg zwei. Mit dem In-Kraft-Treten des Nizza-Vertrages in diesem Jahr wird die Stimmverteilung noch stärker nach Bevölkerungszahl gewichtet. Sitz des Rates ist Brüssel. Hier ist der Ort, wo Kompromisse zwischen den Interessen und Standpunkten der Mitgliedstaaten gefunden werden müssen.

Die Europäische Kommission gilt als genuin europäische Institution. Ihre Mitglieder werden vertragsrechtlich auf das Wohl der Europäischen Union verpflichtet und handeln unabhängig von den nationalen Regierungen. Die Europäische Kommission übernimmt drei Rollen:

o als "Motor der Integration" treibt sie die politisch-inhaltliche Ausgestaltung der Europäischen Union voran – in erster Linie durch Vorschläge für neue Rechtsnormen, die dann vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament beschlossen werden;

o als "Hüterin der Verträge" überwacht sie Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts;

o als "Exekutive der Gemeinschaft" ist sie für die Durchführung der Gemeinsamen Politiken verantwortlich.

Die Unions-Verträge bestimmen, dass in der EU nur die Kommission ein Initiativrecht hat, also das Recht, "Gesetzentwürfe" vorzulegen. Die Verabschiedung von Kommissionsvorschlägen liegt aber bei Rat und Parlament, die die Kommission auch auffordern dürfen, Gesetzentwürfe vorzulegen. Die 20 Kommissare können Durchführungsvorschriften erlassen, um EU-Vorschriften in die Praxis umsetzen zu lassen. Darüber hinaus wachen sie darüber, dass EU-Recht und EU-Verträge eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen einen EU-Staat Klage erheben.

Jedes EU-Land entsendet bisher mindestens einen Kommissar nach Brüssel. Die Kommissare sind für einzelne Bereiche wie Landwirtschaft, Handel oder Außenbeziehungen verantwortlich. Sie arbeiten völlig unabhängig von Regierungen oder anderen Stellen. Beschlüsse kann die Kommission nur im gesamten Kollegium mit der Stimmenmehrheit der Mitglieder fassen (Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des EU-Kommissionspräsidenten). Der Präsident der Kommission, zurzeit der Italiener Romano Prodi, ist zugleich Mitglied des Europäischen Rates. Sitz der Kommission ist Brüssel.

Parlamentsgebäude in Strasbourg

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von den Bürgern gewählte und somit unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union. Seit Gründung der Europäischen Union ist das Europäische Parlament erheblich gestärkt worden. So wurden ihm immer weitergehende Kompetenzen der Politikgestaltung und der Kontrolle zugeschrieben. Inzwischen ist das Europäische Parlament an rund 80 Prozent der europäischen Gesetzgebungsakte gleichberechtigt neben dem Ministerrat beteiligt. Darüber hinaus berät das EP zusammen mit dem Ministerrat den jährlichen EU-Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn. Das Parlament muss der Benennung des Kommissionspräsidenten und der Kommissare zustimmen. Mit einem Misstrauensvotum kann das EP darüber hinaus die Kommission zum Rücktritt zwingen. Völkerrechtliche Verträge der EU können nur in Kraft treten, wenn das Parlament zugestimmt hat - ein wichtiges Recht bei der EU-Erweiterung.

Zurzeit sitzen 626 Abgeordnete im Europäischen Parlament, darunter 190 Frauen. Größte der acht Fraktionen ist mit 232 Sitzen die der Europäischen Volkspartei, gefolgt von der Sozialdemokratischen Partei Europas mit 181 Sitzen. Gewählt wird alle fünf Jahre, nächster Wahltermin ist im Juni 2004. Durch die geplante EU-Erweiterung soll die Zahl der Parlamentarier auf bis zu 732 steigen.

Um Themen fachkundig behandeln zu können, arbeiten die Abgeordneten neben den Plenardebatten in insgesamt 17 Ausschüssen, wie zum Beispiel dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten oder dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. Zwölf Wochen im Jahr tagt das EP in Straßburg. Dazwischen treffen sich Fraktionen und Ausschüsse in Brüssel.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bildet zusammen mit dem sogenannten Gericht Erster Instanz die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Der Gerichtshof besteht aus fünfzehn Richtern und acht Generalanwälten. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsverträge. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, wurde der Gerichtshof u. a. mit umfassenden Rechtsprechungs-befugnissen ausgestattet, die er im Rahmen verschiedener Klagearten und des Verfahrens für den Erlass von sogenannten Vorabentscheidungen ausübt.

Die einzelnen möglichen Klagearten vor dem EuGH sind:

o Vertragsverletzungsklage (Kommission gegen einen Mitgliedstaat oder ein Mitgliedstaat gegen einen anderen Mitgliedstaat)

o Nichtigkeitsklage (Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftshandlungen)

o Untätigkeitsklage (gegen Parlament, Rat oder Kommission)

o Schadensersatzklage (gegen die Gemeinschaftsorgane oder deren Bedienstete)

o Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht für anhängige Gerichtsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten (auf Vorlage nationaler Gerichte)


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004