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Europas Verfassung

Die künftige Verfassungsstruktur der EU

Die Europäische Union gibt sich eine Verfassung. Doch bleiben viele Fragen spannend. Wie funktioniert eine Demokratie von 500 Mio. Menschen, die über 40 verschiedene Sprachen sprechen? Welche Werte und Interessen teilen die Europäer? Wie lassen sich zugleich europäische Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten bewahren? Welche zentralen Aufgaben muss die Europäische Union in den kommenden Jahren anpacken? Können die großen wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU bewältigt werden? Gelingt die Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten? Was ist künftig ein "Normalarbeitsverhältnis"? Wie lassen sich das europäische Wirtschaftsmodell und ökologische Nachhaltigkeit besser in Einklang bringen? Welche Rolle soll ein erweitertes Europa in der Welt spielen? Um diese Fragen wird es auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 gehen. (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Europäische Integration"? (mehr)

Rückblick
Die Europäische Integration, die später zur Europäischen Union führte, begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Jahrhunderten, die immer wieder durch Kriege zwischen den europäischen Nationalstaaten gekennzeichnet waren, war es der sehnliche Wunsch der Europäer, in einem geeinten Europa in Frieden und Sicherheit, in Freiheit und Demokratie sowie in wirtschaftlichem Wohlstand zu leben. (mehr)

Akteure europäischer Politik
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten EU-Organe, ihre Zusammensetzung und Aufgaben. (mehr)

Theorien und Leitbilder darüber, wo die "Reise hingehen soll"
Die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Europäischen Integration ist fast so alt wie die EU/EG. Soll die Europäische Union einmal in einem Bundesstaat münden, oder soll das "letzte Wort" bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Unterschiedliche Entwürfe zur Finalität Europas. (mehr)

Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union
Seit den Römischen Verträgen von 1957, in denen sich sechs Gründungsstaaten auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes einigten, ist das EU-Vertragswerk zahlreiche Male reformiert worden. Die Wandelverfassung ist prägend für die Europäische Integration. (mehr)

Worum geht es beim Thema "Zukunft der EU"?
Europa braucht nun eine Verfassung, weil die europäische Ebene im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben übertragen bekommen hat und mit den anstehenden Erweiterungen um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten, die Europäische Union bei einer bloßen Fortschreibung des bisherigen Systems wohl kaum noch handlungsfähig wäre. (mehr)

Was ist eine Verfassung?
Mit Ausnahme von Großbritannien verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eine geschriebene Verfassung, die Grundrechte der Bürger und die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen den einzelnen staatlichen Organen enthält. Manche Politiker vermeiden den Begriff "Verfassung" für die EU, weil sie deutlich machen wollen, dass er eigentlich für Nationalstaaten reserviert ist. (mehr)

 

 

Welche Rolle spielte der sogenannte "Konvent zur Zukunft Europas"?
Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im belgischen Schloss Laeken wurde im Dezember 2001 beschlossen, ein Gremium von 105 Vertretern der europäischen Gesellschaften, den sogenannten "Konvent", zu beauftragen, sich Gedanken über die künftige Gestalt der EU zu machen und einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag zu erarbeiten. (mehr)

Was war der Auftrag des Konvents?
Es geht um die künftige Aufgabenverteilung in Europa, Europas Rolle in der Welt, die Grundrechte der Europäer und darum, die Europäische Union für ihre Bürger verständlicher und greifbar zu machen. Fragen, die die Europäische Integration schon lange begleiten – der Konvent sollte Lösungen erarbeiten. (mehr)

Hintergrundwissen zum EU-Konvent
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Der Europäische Jugendkonvent zur Zukunft der EU
210 Jugendliche haben im Juli 2002 in einem "Parallelkonvent" getagt und ihre Erwartungen formuliert. Ein wesentliches Ergebnis: Europa soll seine soziale Dimension stärken. (mehr)

Leitfragen für die künftige Entwicklung. (mehr)

Interview: Die Chancen des EU-Konvents
Claus Giering, Experte für EU-Reformen am Münchner Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) nimmt zu den Aufgaben, Themen und Chancen des Konvents zur Reform der Europäischen Union Stellung. (mehr)

Licht und Schatten – eine Bilanz der Konventsergebnisse
Der schließlich Anfang Juli 2003 vom EU-Konvent erarbeitete Entwurf für einen Verfassungsvertrag enthält sowohl "Licht und Schatten". Als PDF-Download findet Ihr hier einen Kommentar von Jannis Emmanuelidis und Claus Giering, die die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen und bewerten. (mehr)

Provocation: Bundesstaat oder Freihandelszone?
Wird Europa einmal ein Bundesstaat werden oder im Gezänk der Mitgliedstaaten und angesichts schwindenden Vertrauens der Bürger zur Freihandelszone zurückschrumpfen? Hier finden sich zwei unterschiedliche Kurz-Szenarien zur künftigen Entwicklung Europas. (mehr)

Provocation: Teledirektdemokratie
Über eine Online-Stimmabgabe wird bereits seit den 1960er Jahren diskutiert. Das schließt nicht aus, dass sie unter anderen gesellschaftlichen Umständen nicht doch realisiert wird. Könnte das die demokratische Dimension Europas in der Zukunft stärken? (mehr)

Weiterführende Links
a) Allgemeine Informationen zur Europäischen Union
b) Die EU-Verfassungsdebatte zur Zukunft Europas

 

 

Was war der Auftrag des Konvents?

Die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Europäischen Integration ist fast so alt wie die EU/EG. Einen neue Dimension hat die Frage nach der Zukunft der EU mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Ende des Ost-West-Konfliktes erfahren. Der Beitritt einer Vielzahl von Staaten des ehemaligen Ostblocks rückte in den Bereich des möglichen, Europa konnte wieder zusammenwachsen. Seitdem hat sich viel getan. Mit 10 Staaten aus Mittel-, Ost- und Südeuropa hat die EU im Frühjahr diesen Jahres Beitrittsverträge unterzeichnet – der Beitritt wird zum 1. Mai 2004 erfolgen. Rumänien und Bulgarien sollen voraussichtlich 2004 folgen. Der Türkei wurde 1999 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen, die Aufnahme hängt insbesondere an den demokratischen Reformen in der Türkei. Anfang des Jahres hat zudem Kroatien formell einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt. Die erweiterte Union der 27+ wird rund 500 Millionen Unionsbürger beheimaten und aus Mitgliedstaaten bestehen, die sehr unterschiedlich sind hinsichtlich ihrer Geschichte, Kultur, Sprachen oder Wirtschaft.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, die im Konvent diskutiert werden sollten:

  • Welche Aufgaben sollte die "große EU der 27+" in Zukunft übernehmen? Sollte sie sich darauf beschränken, den europäischen Binnenmarkt mit seinen flankierenden Politiken aufrechtzuerhalten und den Unionsbürgern ein Leben in Frieden und Sicherheit zu ermöglichen (= Binnenmarkt mit gemeinsamer Sicherheitspolitik). Oder soll die Europäische Union als politischer Akteur künftig noch weitere Aufgaben übernehmen, z.B. in der Beschäftigungs- oder Umweltpolitik? Und um welche Lebensbereiche soll sich die EU sonst noch kümmern? Welche Rolle soll sie in der weltpolitischen Arena spielen?

  • Wer übernimmt in der EU künftig welche Aufgaben? Dies betrifft zum einen die Frage des Machtgleichgewichts und der Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der europäischen Ebene. Zum anderen, die Frage des Verhältnisses zwischen den EU-Organen, insbesondere das (Macht-)Verhältnis zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament. Während hier einige den Rat, also das Organ in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten sitzen stärken wollen, befürworten andere die Stärkung der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments, was die EU in die Richtung eines Bundesstaates fortentwickeln würde.

  • Ein weiteres Problem, mit dem sich der Konvent beschäftigen sollte, ist das sogenannte "Demokratiedefizit" in der EU: Wichtige Beschlüsse werden vom Europäischen Rat, also den EU-Staats- und Regierungschefs oftmals hinter verschlossenen Türen gefällt, ohne dass das Europäische Parlament, angemessen an diesen Entscheidungen beteiligt werden. Auch in der "EU-Gesetzgebung" ist das Europäische Parlament dem Ministerrat in vielen wichtigen Bereichen untergeordnet, d.h. der Rat hat das letzte Wort.

  • Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der nationalen Parteien zusammen (für Deutschland z.B. der CSU, SPD, Grüne, FDP), die sich dann erst im EP nach Gruppen, z.B. die der sozialdemokratischen Parteien zusammenfinden; eine genuin europäische Parteienlandschaft gibt es bislang nicht. Ebenso wenig gibt es eine europäische Medienlandschaft, in der sich eine gemeinsame politische Debatte transportieren ließe. Nach wie vor ist die Situation durch nationale Debatten gekennzeichnet, die in jedem Mitgliedstaat anders verlaufen. Auch wird die Kommission nicht vom Parlament gewählt, sondern muss nachdem diese Entscheidung einvernehmlich von den EU-Staats- und Regierungschefs getroffen worden ist, der Ernennung des Kommissionspräsidenten und der anderen Kommissionsmitglieder lediglich zustimmen.

  • Den Bürgern ist die EU trotz ihrer vielfältigen Aufgaben häufig immer noch fremd – es fehlt an nachvollziehbaren Entscheidungsstrukturen und Beteiligungsmöglichkeiten. So lag z.B. die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament 1999 nur bei knapp 50 Prozent.

Darüber hinaus dauern die Entscheidungsprozesse in der EU oftmals zu lange oder kommen gar nicht zustande, da wie schon gesagt, bei vielen wichtigen Entscheidungen die Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist – und dieses Problem wird sich mit dem Beitritt von mindestens zwölf neuen Mitgliedstaaten noch zuspitzen.

Deshalb sollte der Konvent Lösungen erarbeiten, um Entscheidungen auf EU-Ebene zu vereinfachen:

In Zukunft sollen Entscheidungen noch öfter nach dem Mehrheitsprinzip fallen und nicht dem Prinzip der Einstimmigkeit unterworfen sein. Uneinigkeit besteht jedoch, welche Bereiche in das Mehrheitsprinzip überführt werden können.

Je nach Sachbereich gibt es unterschiedliche Entscheidungsverfahren (z.B. Einstimmigkeits- oder Mehrheitsprinzip im Rat, Einbindung des EP über Mitentscheidungs-, Zustimmungs- oder lediglich Anhörungsverfahren). Die Vielzahl unterschiedlicher Arten der Entscheidungsfindung der EU-Institutionen soll reduziert werden, damit Entscheidungen in Zukunft schneller getroffen werden können und der Entscheidungsprozess als Ganzes klarer für die Bürger verständlich ist.

Wenn der Konvent tatsächlich Einfluss auf die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs nehmen will, müssen seine Mitglieder es schaffen, im Jahr 2003 eine einheitliche Stellungnahme – einen Verfassungsentwurf – zur künftigen Gestalt der EU vorzulegen. Bis zu dieser gemeinsamen Position ist es aber noch ein weiter Weg. Einerseits gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Ideen und Lösungsoptionen, die in dieser Form wohl kaum miteinander zu verbinden sind. Andererseits sind auch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten durch ihre Abgesandten an der Arbeit im Konvent beteiligt. Und diese werden sicherlich auch weiterhin darauf achten, dass ihre nationalen Interessen gewahrt bleiben.


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004