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Europas Verfassung

Die künftige Verfassungsstruktur der EU

Die Europäische Union gibt sich eine Verfassung. Doch bleiben viele Fragen spannend. Wie funktioniert eine Demokratie von 500 Mio. Menschen, die über 40 verschiedene Sprachen sprechen? Welche Werte und Interessen teilen die Europäer? Wie lassen sich zugleich europäische Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten bewahren? Welche zentralen Aufgaben muss die Europäische Union in den kommenden Jahren anpacken? Können die großen wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU bewältigt werden? Gelingt die Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten? Was ist künftig ein "Normalarbeitsverhältnis"? Wie lassen sich das europäische Wirtschaftsmodell und ökologische Nachhaltigkeit besser in Einklang bringen? Welche Rolle soll ein erweitertes Europa in der Welt spielen? Um diese Fragen wird es auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 gehen. (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Europäische Integration"? (mehr)

Rückblick
Die Europäische Integration, die später zur Europäischen Union führte, begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Jahrhunderten, die immer wieder durch Kriege zwischen den europäischen Nationalstaaten gekennzeichnet waren, war es der sehnliche Wunsch der Europäer, in einem geeinten Europa in Frieden und Sicherheit, in Freiheit und Demokratie sowie in wirtschaftlichem Wohlstand zu leben. (mehr)

Akteure europäischer Politik
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten EU-Organe, ihre Zusammensetzung und Aufgaben. (mehr)

Theorien und Leitbilder darüber, wo die "Reise hingehen soll"
Die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Europäischen Integration ist fast so alt wie die EU/EG. Soll die Europäische Union einmal in einem Bundesstaat münden, oder soll das "letzte Wort" bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Unterschiedliche Entwürfe zur Finalität Europas. (mehr)

Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union
Seit den Römischen Verträgen von 1957, in denen sich sechs Gründungsstaaten auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes einigten, ist das EU-Vertragswerk zahlreiche Male reformiert worden. Die Wandelverfassung ist prägend für die Europäische Integration. (mehr)

Worum geht es beim Thema "Zukunft der EU"?
Europa braucht nun eine Verfassung, weil die europäische Ebene im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben übertragen bekommen hat und mit den anstehenden Erweiterungen um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten, die Europäische Union bei einer bloßen Fortschreibung des bisherigen Systems wohl kaum noch handlungsfähig wäre. (mehr)

Was ist eine Verfassung?
Mit Ausnahme von Großbritannien verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eine geschriebene Verfassung, die Grundrechte der Bürger und die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen den einzelnen staatlichen Organen enthält. Manche Politiker vermeiden den Begriff "Verfassung" für die EU, weil sie deutlich machen wollen, dass er eigentlich für Nationalstaaten reserviert ist. (mehr)

 

 

Welche Rolle spielte der sogenannte "Konvent zur Zukunft Europas"?
Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im belgischen Schloss Laeken wurde im Dezember 2001 beschlossen, ein Gremium von 105 Vertretern der europäischen Gesellschaften, den sogenannten "Konvent", zu beauftragen, sich Gedanken über die künftige Gestalt der EU zu machen und einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag zu erarbeiten. (mehr)

Was war der Auftrag des Konvents?
Es geht um die künftige Aufgabenverteilung in Europa, Europas Rolle in der Welt, die Grundrechte der Europäer und darum, die Europäische Union für ihre Bürger verständlicher und greifbar zu machen. Fragen, die die Europäische Integration schon lange begleiten – der Konvent sollte Lösungen erarbeiten. (mehr)

Hintergrundwissen zum EU-Konvent
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Der Europäische Jugendkonvent zur Zukunft der EU
210 Jugendliche haben im Juli 2002 in einem "Parallelkonvent" getagt und ihre Erwartungen formuliert. Ein wesentliches Ergebnis: Europa soll seine soziale Dimension stärken. (mehr)

Leitfragen für die künftige Entwicklung. (mehr)

Interview: Die Chancen des EU-Konvents
Claus Giering, Experte für EU-Reformen am Münchner Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) nimmt zu den Aufgaben, Themen und Chancen des Konvents zur Reform der Europäischen Union Stellung. (mehr)

Licht und Schatten – eine Bilanz der Konventsergebnisse
Der schließlich Anfang Juli 2003 vom EU-Konvent erarbeitete Entwurf für einen Verfassungsvertrag enthält sowohl "Licht und Schatten". Als PDF-Download findet Ihr hier einen Kommentar von Jannis Emmanuelidis und Claus Giering, die die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen und bewerten. (mehr)

Provocation: Bundesstaat oder Freihandelszone?
Wird Europa einmal ein Bundesstaat werden oder im Gezänk der Mitgliedstaaten und angesichts schwindenden Vertrauens der Bürger zur Freihandelszone zurückschrumpfen? Hier finden sich zwei unterschiedliche Kurz-Szenarien zur künftigen Entwicklung Europas. (mehr)

Provocation: Teledirektdemokratie
Über eine Online-Stimmabgabe wird bereits seit den 1960er Jahren diskutiert. Das schließt nicht aus, dass sie unter anderen gesellschaftlichen Umständen nicht doch realisiert wird. Könnte das die demokratische Dimension Europas in der Zukunft stärken? (mehr)

Weiterführende Links
a) Allgemeine Informationen zur Europäischen Union
b) Die EU-Verfassungsdebatte zur Zukunft Europas

 

 

Theorien und Leitbilder darüber, "wohin die Reise gehen soll"

Das institutionelle System der Europäischen Union ist – genauso wie deren Politiken – einem stetigem Wandel unterworfen. Reformen werden dabei vor allem über zwischenstaatliche Verfahren herbeigeführt: als Abschluss sogenannter Regierungskonferenzen werden im Rahmen von Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten die bestehenden Verträge verändert. Allerdings kennzeichnet die konkreten Reformschritte der Europäischen Union, dass es sich hierbei stets um graduelle Reformen handelte, ohne ein einheitliches Leitbild, wie Europa schließlich einmal aussehen soll. Sie bildeten Reaktionen auf konkrete Krisen und auf reale Zwänge (z.B. im Zuge der bisherigen Erweiterungen).

Unterschiedliche integrationspolitische Orientierungen begleiten die Geschichte der Europäischen Union seit ihrer Gründung. Die Vorstellungen werden zumeist anhand von drei Konzepten unterschieden: Föderalismus, Intergouvernementalismus und (Neo)Funktionalismus. Auch wenn diese Konzepte in der Theorie nebeneinander stehen, überlappen und ergänzen sie sich in der Praxis des Integrationsprozesses.

Nach föderalistischen Vorstellungen sollte ein europäischer Bundesstaat mittels des einmaligen Prozesses der Entwicklung einer Verfassung zu Beginn der Integration entstehen. In diesem bundesstaatlichen Gebilde soll zugleich die Einheit gesichert und die Vielfalt bewahrt werden. Jeder Ebene sind bestimmte Aufgaben zugeordnet, die sie eigenverantwortlich wahrnimmt. Über eine föderale Struktur könnten demnach regionale, nationale und supranationale Institutionen nebeneinander und miteinander existieren. Die Abgabe von Souveränität für bestimmte Politikbereiche an die europäische Ebene sind hierbei unverzichtbare Voraussetzung.

Der Intergouvernementalismus geht demgegenüber von der ‚Balance of Power‘ der europäischen Nationalstaaten aus. Im Mittelpunkt steht hier eindeutig der Staat und der Erhalt dessen nationaler Souveränität. Das "Europa der Vaterländer" besteht demnach aus traditionellen zwischenstaatlichen Verfahren und Institutionen. Eine der wesentlichsten Folgen dieser Konzeption ist wohl, dass wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten getroffen werden können.

Gemäß dem (Neo)Funktionalismus entwickelt sich ein gemeinsames Europa schrittweise und dynamisch. In einem Bereich entschließen sich die nationalen Regierungen zur Zusammenarbeit, zumeist in wenig kontroversen Politikbereichen wie zum Beispiel der Bildung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes. Die wirtschaftliche Verflechtung führt zur Notwendigkeit gemeinsamer Regelungen auch in anderen Politikbereichen. So hat der Binnenmarkt zum Beispiel auch gemeinsame Regelungen im Umweltbereich hervorgebracht. Grundlage für die Entscheidungen der Nationalstaaten, Kompetenzen auf eine europäische Ebene zu übertragen, ist dabei das Bewusstsein, in einem zunehmend vernetzten Wirtschaftsraum auch in anderen Bereichen alleine nicht mehr effektiv handeln zu können.

Hinter diesen drei Konzepten stehen im Prinzip auch die unterschiedlichen Vorstellungen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten mit Blick auf das ‚Projekt Europa‘ vertreten werden: Während einige Mitgliedstaaten ihre Unabhängigkeit bewahren wollen und in der Europäischen Union vor allem einen wirtschaftlichen Zweckverband souveräner Nationalstaaten sehen (z.B. Großbritannien, Spanien, Italien, Dänemark) befürworten andere die Schaffung eines europäischen Bundesstaates mit eigenständigen – und nicht nur von den Mitgliedstaaten abgeleiteten – Befugnissen (z.B. Benelux-Staaten, mit Einschränkungen auch Deutschland). Wieder andere sehen den Integrationsprozess als logische Folge der immer enger vernetzten Wirtschaft der EU-Mitgliedstaaten. In dieser Sicht ergibt sich zum Beispiel angesichts offener Grenzen im Binnenmarkt die Notwendigkeit auch im Bereich der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität gemeinsame Lösungen und Instrumente zu finden.


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004