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Europas Verfassung

Die künftige Verfassungsstruktur der EU

Die Europäische Union gibt sich eine Verfassung. Doch bleiben viele Fragen spannend. Wie funktioniert eine Demokratie von 500 Mio. Menschen, die über 40 verschiedene Sprachen sprechen? Welche Werte und Interessen teilen die Europäer? Wie lassen sich zugleich europäische Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten bewahren? Welche zentralen Aufgaben muss die Europäische Union in den kommenden Jahren anpacken? Können die großen wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU bewältigt werden? Gelingt die Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten? Was ist künftig ein "Normalarbeitsverhältnis"? Wie lassen sich das europäische Wirtschaftsmodell und ökologische Nachhaltigkeit besser in Einklang bringen? Welche Rolle soll ein erweitertes Europa in der Welt spielen? Um diese Fragen wird es auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 gehen. (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Europäische Integration"? (mehr)

Rückblick
Die Europäische Integration, die später zur Europäischen Union führte, begann nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach Jahrhunderten, die immer wieder durch Kriege zwischen den europäischen Nationalstaaten gekennzeichnet waren, war es der sehnliche Wunsch der Europäer, in einem geeinten Europa in Frieden und Sicherheit, in Freiheit und Demokratie sowie in wirtschaftlichem Wohlstand zu leben. (mehr)

Akteure europäischer Politik
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten EU-Organe, ihre Zusammensetzung und Aufgaben. (mehr)

Theorien und Leitbilder darüber, wo die "Reise hingehen soll"
Die Frage nach dem eigentlichen Ziel der Europäischen Integration ist fast so alt wie die EU/EG. Soll die Europäische Union einmal in einem Bundesstaat münden, oder soll das "letzte Wort" bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Unterschiedliche Entwürfe zur Finalität Europas. (mehr)

Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union
Seit den Römischen Verträgen von 1957, in denen sich sechs Gründungsstaaten auf die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes einigten, ist das EU-Vertragswerk zahlreiche Male reformiert worden. Die Wandelverfassung ist prägend für die Europäische Integration. (mehr)

Worum geht es beim Thema "Zukunft der EU"?
Europa braucht nun eine Verfassung, weil die europäische Ebene im Laufe der Zeit immer mehr Aufgaben übertragen bekommen hat und mit den anstehenden Erweiterungen um bis zu 13 neue Mitgliedstaaten, die Europäische Union bei einer bloßen Fortschreibung des bisherigen Systems wohl kaum noch handlungsfähig wäre. (mehr)

Was ist eine Verfassung?
Mit Ausnahme von Großbritannien verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eine geschriebene Verfassung, die Grundrechte der Bürger und die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen den einzelnen staatlichen Organen enthält. Manche Politiker vermeiden den Begriff "Verfassung" für die EU, weil sie deutlich machen wollen, dass er eigentlich für Nationalstaaten reserviert ist. (mehr)

 

 

Welche Rolle spielte der sogenannte "Konvent zur Zukunft Europas"?
Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im belgischen Schloss Laeken wurde im Dezember 2001 beschlossen, ein Gremium von 105 Vertretern der europäischen Gesellschaften, den sogenannten "Konvent", zu beauftragen, sich Gedanken über die künftige Gestalt der EU zu machen und einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag zu erarbeiten. (mehr)

Was war der Auftrag des Konvents?
Es geht um die künftige Aufgabenverteilung in Europa, Europas Rolle in der Welt, die Grundrechte der Europäer und darum, die Europäische Union für ihre Bürger verständlicher und greifbar zu machen. Fragen, die die Europäische Integration schon lange begleiten – der Konvent sollte Lösungen erarbeiten. (mehr)

Hintergrundwissen zum EU-Konvent
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Der Europäische Jugendkonvent zur Zukunft der EU
210 Jugendliche haben im Juli 2002 in einem "Parallelkonvent" getagt und ihre Erwartungen formuliert. Ein wesentliches Ergebnis: Europa soll seine soziale Dimension stärken. (mehr)

Leitfragen für die künftige Entwicklung. (mehr)

Interview: Die Chancen des EU-Konvents
Claus Giering, Experte für EU-Reformen am Münchner Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) nimmt zu den Aufgaben, Themen und Chancen des Konvents zur Reform der Europäischen Union Stellung. (mehr)

Licht und Schatten – eine Bilanz der Konventsergebnisse
Der schließlich Anfang Juli 2003 vom EU-Konvent erarbeitete Entwurf für einen Verfassungsvertrag enthält sowohl "Licht und Schatten". Als PDF-Download findet Ihr hier einen Kommentar von Jannis Emmanuelidis und Claus Giering, die die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassen und bewerten. (mehr)

Provocation: Bundesstaat oder Freihandelszone?
Wird Europa einmal ein Bundesstaat werden oder im Gezänk der Mitgliedstaaten und angesichts schwindenden Vertrauens der Bürger zur Freihandelszone zurückschrumpfen? Hier finden sich zwei unterschiedliche Kurz-Szenarien zur künftigen Entwicklung Europas. (mehr)

Provocation: Teledirektdemokratie
Über eine Online-Stimmabgabe wird bereits seit den 1960er Jahren diskutiert. Das schließt nicht aus, dass sie unter anderen gesellschaftlichen Umständen nicht doch realisiert wird. Könnte das die demokratische Dimension Europas in der Zukunft stärken? (mehr)

Weiterführende Links
a) Allgemeine Informationen zur Europäischen Union
b) Die EU-Verfassungsdebatte zur Zukunft Europas

 

 

Was ist eine Verfassung?

Eine Verfassung, wie wir sie z.B. in Gestalt des deutschen Grundgesetzes kennen, enthält in der Regel eine Aufzählung von Grundrechten (z.B. das Recht auf Eigentum oder freie Meinungsäußerung) für die Bürger, die Ziele, denen sich ein Staat verpflichtet fühlt (z.B. der "demokratische Bundesstaat") und eine genaue Aufteilung, welches Organ im Staat welche Aufgaben übernimmt (z.B. ist der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung zuständig, die Bundesregierung für die Umsetzung der Gesetze und das Bundesverfassungsgericht kontrolliert, ob die Gesetze im Einklang mit dem Grundgesetz stehen). Mit Ausnahme von Großbritannien verfügen alle EU-Mitgliedstaaten über eine solche geschriebene Verfassung.

Viele Politiker vermeiden aber den Begriff "Verfassung" für die EU, weil sie deutlich machen wollen, dass er eigentlich für Nationalstaaten reserviert ist und die EU eben kein "europäischer Staat" ist, weil die Entscheidungen letztlich immer noch von den Mitgliedstaaten und nicht der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Parlament getroffen werden. Deshalb ziehen viele Politiker den Begriff "Verfassungsvertrag" dem der "Verfassung" vor.

Bei der Diskussion um eine Verfassung geht es auch darum, zu klären, welche Rolle künftig der Europäischen Grundrechtscharta, die auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 proklamiert wurde und die bisher nicht rechtsverbindlich ist, zukommen soll. Bei der nächsten Regierungskonferenz soll diese Charta Rechtsverbindlichkeit bekommen, d.h. die Bürger der EU sollen die Möglichkeit haben, die Grundrechte der EU-Charta vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen, wie dies z.B. in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist. Viele Politiker verbinden damit die Hoffnung, dass die EU für ihre Bürger ein Stück greifbarer wird.


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004