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Wohlstand und Nachhaltigkeit

Umwelt und Ressourcen

Spätestens seit dem Brundlandt- Bericht von 1987 und der 1992 in Rio verabschiedeten Agenda 21 hat sich im öffentlichen Bewusstsein und in der Politik die Einsicht durchgesetzt, dass ökologisch nachhaltige Produktions- und Konsummuster eine Voraussetzung für die künftige menschliche Entwicklung darstellen. (mehr)

Umweltprobleme in Europa
Die Situation der Umwelt in der Europäischen Union ist durch gegenläufige Trends gekennzeichnet. Auf der einen Seite konnten in den letzten 20 Jahren in vielen Bereichen deutliche Erfolge erzielt werden. Auf der anderen Seite nimmt der Energieverbrauch weiter stetig zu und die Europäer produzieren mehr Müll. (mehr)

Zum Beispiel Energie
Alle industrialisierten Länder sind durch einen im Weltvergleich sehr hohen Energieverbrauch gekennzeichnet. Mit Blick auf die Zusammensetzung der Rohstoffe aus denen in Europa Energie gewonnen wird, leben wir nach wie vor im fossilen Zeitalter. (mehr)

Leitfrage: Was passiert, wenn sich in China ein europäischer Lebensstil durchsetzt? (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Nachhaltigkeit"?
Der Begriff der Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und findet inzwischen auf alle Prozesse wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeit Anwendung. Die wohl bekannteste Definition lautet: Nachhaltigkeit ist "die dauerhafte Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen." (mehr)

Die Entwicklung einer
europäischen Umweltpolitik

Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu den Kernaufgaben der Europäischen Union hinzugefügt und zur Querschnittaufgabe aller Politiken der EU erklärt worden. Das Ziel, ein "hohes Maß an Umweltschutz” zu verwirklichen, muss demnach bei allen Maßnahmen – insbesondere in der Agrar- und Fischereipolitik, in der Energiepolitik, der Wirtschafts- und Verkehrspolitik sowie in der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft angestrebt werden. (mehr)

 

Probleme und
Herausforderungen für die EU, ihre Politiker und Bürger:

Das Thema Nachhaltigkeit ist sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene noch nicht populär. Warum? (mehr)

EU-Umweltpolitik: Rechtsgrundlagen und aktuelle Zielsetzungen
Die Tätigkeitsbereiche der EU im Umweltbereich reichen vom Klimaschutz über Fragen der öffentlichen Gesundheit, dem Schutz der natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Luft, dem Erhalt der biologischen Artenvielfalt bis hin zu Fragen der Verkehrsüberlastung. Hier finden sich auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Warum nicht einmal selber in den EU-Verträgen nachschlagen! Das sechste Umweltprogramm der EU (2002-2012) setzt folgende Schwerpunkte: Klimaänderungen, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität, Natürliche Ressourcen und Abfälle. (mehr)

Leitfrage: Können wesentliche Fortschritte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung ohne ein Umdenken der Gesellschaft erzielt werden? Muss Umweltschutz eigentlich immer mit Beschränkungen trüben Zukunftsaussichten einhergehen, oder bietet ein ökologisch und sozial nachhaltiges Wirtschaftsmodell nicht auch Perspektiven auf ein Mehr an Lebensqualität und Freiheiten, neuen Berufschancen und Impulsen für die Wirtschaft? (mehr)

Provocation: Ethischer Strom?!
"Bist Du ‚On’?" Solche dämlichen Fragen werden in der Zukunft der Stromversorgung wohl keine Rolle mehr spielen. Die Menschen wollen wissen, wie die Energie erzeugt wurde, die sie nutzen – zumindest in diesem Szenario eines beginnenden Solarzeitalters. Eine kurze Geschichte über Tücken und Lücken des ‚ethischen Stroms’. (mehr)

Provocation: Arcology - Leben unter der Kuppel
Bevölkerungswachstum und ökologische Probleme könnten dazu führen, dass mehr und mehr Menschen in künstlichen Umwelten leben müssen, wie sie der amerikanische Architekt Paolo Soleri bereits 1969 ersonnen hat. (mehr)

Weiterführende Links:
Umwelt und Ressourcen

 

Die Entwicklung einer
europäischen Umweltpolitik

Während die Römischen Verträge 1958 keine Zuständigkeit der Europäischen Union für die Umweltpolitik vorsahen, veränderte sich zu Beginn der 1970er Jahre das Umweltbewusstsein – die "sorglosen Zeiten" neigten sich ihrem Ende. Politik und Bevölkerungen wurden für die Problematik der Umweltverschmutzung sensibilisiert und alle Mitgliedstaaten entwickelten nationale Regelungen für einen besseren Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

In der Folge setzte sich die Auffassung durch, rein nationale Ansätze das Problem nicht wirksam bekämpfen können. Es wuchs die Erkenntnis, dass beständige – häufig grenzüberschreitende – Umweltschädigungen die Lebensqualität der Menschen senkten. Zudem wurde deutlich, dass unterschiedliche nationale Maßnahmen und umweltrelevante Produktnormen zunehmend zu Handelshemmnissen für den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten wurden.

Auf diese Weise entstand Anfang der 1970er Jahre die Europäische Umweltpolitik. Seitdem entwickelte sich ein umfangreiches europäisches Umweltrecht. Mit der Aufforderung der Regierungschefs der damaligen Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden) vom 20. Oktober 1972 an die Organe der Gemeinschaft ein Umweltaktionsprogramm (UAP) zu entwickeln, stehen die inzwischen sechs mehrjährigen Umweltaktionsprogramme am Anfang und im Zentrum der Umweltpolitik in der Europäischen Union.

Neben eigenen Förderprogrammen der EU sind zahlreiche Verordnungen und Richtlinien in Kraft gesetzt worden, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. So wurden unter anderem in den Bereichen Abfallentsorgung, Wasser- und Luftverschmutzung (z.B. zur Reinheit von Trinkwasser oder Höchstwerte für den Schadstoffausstoß von Autos) und zum Naturschutz (z.B. Mindestflächen an Naturschutzgebieten in den Mitgliedstaaten) europäische Normen beschlossen. Insgesamt hat die EU bislang über 200 Rechtsakte im Umweltbereich erlassen.

Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu den Kernaufgaben der Europäischen Union hinzugefügt und zur Querschnittaufgabe aller Politiken der EU erklärt worden. Das Ziel, ein "hohes Maß an Umweltschutz” zu verwirklichen, muss demnach bei allen Maßnahmen – insbesondere in der Agrar- und Fischereipolitik, in der Energiepolitik, der Wirtschafts- und Verkehrspolitik sowie in der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft angestrebt werden. (Art. 2 und 3 EGV).

Die Umweltpolitik der Europäischen Union zielt damit auf die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie auf die Verbesserung der Umweltqualität und auf den Schutz der menschlichen Gesundheit ab. Angestrebt wird auch eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen. Drittes Ziel ist schließlich die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme (Art. 174 EGV).

© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004