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Wohlstand und Nachhaltigkeit

Umwelt und Ressourcen

Spätestens seit dem Brundlandt-Bericht von 1987 und der 1992 in Rio verabschiedeten Agenda 21 hat sich im öffentlichen Bewusstsein und in der Politik die Einsicht durchgesetzt, dass ökologisch nachhaltige Produktions- und Konsummuster eine Voraussetzung für die künftige menschliche Entwicklung darstellen. (mehr)

Umweltprobleme in Europa
Die Situation der Umwelt in der Europäischen Union ist durch gegenläufige Trends gekennzeichnet. Auf der einen Seite konnten in den letzten 20 Jahren in vielen Bereichen deutliche Erfolge erzielt werden. Auf der anderen Seite nimmt der Energieverbrauch weiter stetig zu und die Europäer produzieren mehr Müll. (mehr)

Zum Beispiel Energie
Alle industrialisierten Länder sind durch einen im Weltvergleich sehr hohen Energieverbrauch gekennzeichnet. Mit Blick auf die Zusammensetzung der Rohstoffe aus denen in Europa Energie gewonnen wird, leben wir nach wie vor im fossilen Zeitalter. (mehr)

Leitfrage: Was passiert, wenn sich in China ein europäischer Lebensstil durchsetzt? (mehr)

Was bedeutet eigentlich "Nachhaltigkeit"?
Der Begriff der Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und findet inzwischen auf alle Prozesse wirtschaftlicher und sozialer Tätigkeit Anwendung. Die wohl bekannteste Definition lautet: Nachhaltigkeit ist "die dauerhafte Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen." (mehr)

Die Entwicklung einer
europäischen Umweltpolitik

Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu den Kernaufgaben der Europäischen Union hinzugefügt und zur Querschnittaufgabe aller Politiken der EU erklärt worden. Das Ziel, ein "hohes Maß an Umweltschutz” zu verwirklichen, muss demnach bei allen Maßnahmen – insbesondere in der Agrar- und Fischereipolitik, in der Energiepolitik, der Wirtschafts- und Verkehrspolitik sowie in der Entwicklungshilfe der Gemeinschaft angestrebt werden. (mehr)

 

Probleme und
Herausforderungen für die EU, ihre Politiker und Bürger:

Das Thema Nachhaltigkeit ist sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene noch nicht populär. Warum? (mehr)

EU-Umweltpolitik: Rechtsgrundlagen und aktuelle Zielsetzungen
Die Tätigkeitsbereiche der EU im Umweltbereich reichen vom Klimaschutz über Fragen der öffentlichen Gesundheit, dem Schutz der natürlichen Ressourcen, wie Wasser und Luft, dem Erhalt der biologischen Artenvielfalt bis hin zu Fragen der Verkehrsüberlastung. Hier finden sich auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Warum nicht einmal selber in den EU-Verträgen nachschlagen! Das sechste Umweltprogramm der EU (2002-2012) setzt folgende Schwerpunkte: Klimaänderungen, Natur und biologische Vielfalt, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität, Natürliche Ressourcen und Abfälle. (mehr)

Leitfrage: Können wesentliche Fortschritte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung ohne ein Umdenken der Gesellschaft erzielt werden? Muss Umweltschutz eigentlich immer mit Beschränkungen trüben Zukunftsaussichten einhergehen, oder bietet ein ökologisch und sozial nachhaltiges Wirtschaftsmodell nicht auch Perspektiven auf ein Mehr an Lebensqualität und Freiheiten, neuen Berufschancen und Impulsen für die Wirtschaft? (mehr)

Provocation: Ethischer Strom?!
"Bist Du ‚On’?" Solche dämlichen Fragen werden in der Zukunft der Stromversorgung wohl keine Rolle mehr spielen. Die Menschen wollen wissen, wie die Energie erzeugt wurde, die sie nutzen – zumindest in diesem Szenario eines beginnenden Solarzeitalters. Eine kurze Geschichte über Tücken und Lücken des ‚ethischen Stroms’. (mehr)

Provocation: Arcology - Leben unter der Kuppel
Bevölkerungswachstum und ökologische Probleme könnten dazu führen, dass mehr und mehr Menschen in künstlichen Umwelten leben müssen, wie sie der amerikanische Architekt Paolo Soleri bereits 1969 ersonnen hat. (mehr)

Weiterführende Links:
Umwelt und Ressourcen

 

EU-Umweltpolitik: Rechtsgrundlagen und aktuelle Zielsetzungen

  • Präambel, Art. 2 EUV, Art. 2,3,174-176 EGV.

  • Bereits im Vertrag von Amsterdam (1999) wurde der Grundsatz einer Nachhaltigen Entwicklung in die Präambel des EUV aufgenommen

  • Die EG ist verpflichtet, allgemein ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität anzustreben (Art. 2 EGV) und bei sämtlichen Maßnahmen Umweltbelange zu berücksichtigen (Querschnittsprinzip).

  • Seit dem Amsterdamer Vertrag gilt das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament, wobei wichtige Bereiche nach wie vor Einstimmigkeit im Rat erfordern, z.B. Umweltsteuern (vgl. Art. 174-176).

Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte 1999 ihren Bericht "Environment in the EU at the turn of the century". Darin weist sie zum einen auf die Erfolge der Umweltpolitik der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hin (insbesondere Luftreinhaltung und Gewässerschutz, FCKW-Verbot), verzeichnete aber in anderen Bereichen auch steigende Belastungen. Klimaschutz, der zunehmende Verlust an biologischer Artenvielfalt, Risiken der in ihren Wirkungen nicht erfassten Chemikalien, hohe bodennahe Ozonkonzentrationen und Verschlechterungen von Böden wurden hier ausdrücklich genannt.

Im Juni 2001 wurde vom Europäischen Rat in Göteborg die von der Kommission ausgearbeitete Strategie der Europäischen Union für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Ein Paket von wichtigen Zielen und gemeinschaftsweiten Maßnahmen, mit denen die größten Herausforderungen für die nachhaltige Entwicklung angegangen werden sollen, wurde geschnürt. Es umfasst die Bereiche

  • Klimawandel

  • Bedrohung der öffentlichen Gesundheit

  • Raubbau an natürlichen Ressourcen

  • Rückgang der biologischen Vielfalt

  • Verkehrsüberlastung

  • Flächennutzungsprobleme

In Zukunft wird die nachhaltige Entwicklung stets auf der Tagesordnung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates stehen.

Am 11. Juni 2002 wurde das sechste Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft verabschiedet. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern wurde das neue Programm im Mitentscheidungsverfahren von Rat und Parlament beschlossen. Das 6. Umweltaktionsprogramm hat einen Geltungsbereich von zehn Jahren (2002 - 2012). Das Programm baut auf Grundsätzen und Prinzipien (u.a. Vorsorgeprinzip, Kosteneffizienz, Beteiligung der Betroffenen) auf und legt strategische Konzepte der Umweltpolitik fest. Insbesondere in vier Schwerpunktbereichen sollen die EU und die Mitgliedstaaten verstärkte Maßnahmen entwickeln:

  • Klimaänderungen,

  • Natur und biologische Vielfalt,

  • Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität,

  • Natürliche Ressourcen und Abfälle.

Für diese Schwerpunktbereiche legt das Programm mehr oder weniger konkrete Ziele und Aktionen fest.

  • Klima: Langfristig soll die Temperaturerhöhung maximal +2° C betragen, bei Begrenzung der CO2-Konzentration auf maximal 70 Prozent der Treibhausgasemissionen bezogen auf 1990.

  • Energie: Mindestens 12% des gesamten Energieverbrauchs und 22% der Stromerzeugung sollen bis 2010 durch erneuerbare Energien erzeugt werden, 18% der Stromproduktion soll bis 2012 durch Kraft-Wärme-Kopplung erfolgen.

  • Verkehr: Die Umweltbelastungen, die durch den kontinuierlich wachsenden Verkehr entstehen, sollen verringert werden.

  • Natur und Biodiversität: Der Verlust an biologischer Artenvielfalt soll bis 2010 gestoppt werden.

  • Gesundheit und Umwelt: Unter Berücksichtigung der einschlägigen Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation sollen schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit minimiert werden.

  • Lärm: Die Anzahl der von gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln Betroffenen soll drastisch gesenkt werden.

  • Wasser: Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie soll ein hohes Schutzniveau für Oberflächen- und Grundwasser gewährleistet werden.

  • Luft: Langfristig soll es zu keiner Überschreitung der Grenzwerte mehr kommen; die bestehenden Luftqualitätsziele sollen überprüft und wo notwendig ergänzt werden.

  • Abfall und Ressourcenmanagement: Der Ressourcenverbrauch und die Abfallmenge soll vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden.

Für die kontinuierliche Überwachung und Überprüfung des Programms soll die Europäische Umweltagentur (EEA) in Kopenhagen stärker herangezogen werden.

© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004