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Arbeit, Soziales & Bildung

Die Zukunft der Erwerbsarbeit

Der richtige Weg zur Überwindung der Arbeitslosigkeit ist eines der umstrittensten politischen Themen unserer Zeit. Die einen betrachten die Krise auf dem Arbeitsmarkt als Folge sinkender Wirtschaftsdynamik und setzen dementsprechend auf die Revitalisierung der Marktkräfte und Wirtschaftswachstum. Die anderen befürworten aktive Maßnahmen des Staates zur Arbeitsbeschaffung und Organisation von sinnvollen, aber nicht marktfähigen – meist gemeinnützigen – Aufgaben. Daneben formiert sich allmählich eine dritte Gruppe von Zeitgenossen, welche der Überzeugung sind, dass sich unsere Gesellschaft in einem grundlegenden Übergang befindet, dessen Ausgang noch ungewiss ist. (mehr)

Die Europäische Dimension des Wandels der Arbeitswelt
Seit Anfang der 70er Jahre hat sich die Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten der EU nahezu vervierfacht. Die Frage der Beschäftigung ist damit auch zu einer zentralen Bewertungsgrundlage europäischer Politik geworden. Die offizielle Arbeitslosenquote in der Europäischen Union liegt gegenwärtig bei 8,4 Prozent, was etwa 16 Millionen Arbeitslosen entspricht. Daneben, so Schätzungen, suchen rund 10 Millionen Europäer eine Arbeit, ohne jedoch arbeitslos gemeldet zu sein. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist die Förderung der Beschäftigung als ”Angelegenheit von gemeinsamen Interesse” und als zentrale Aufgabe der Union bekräftigt worden. (mehr)

Allgemeine Beschäftigungstrends
Das traditionelle 'normale' Arbeitsverhältnis wird immer seltener. In allen EU-Mitgliedstaaten zeigen sich Trends zu mehr Teilzeitarbeit, befristeten Beschäftigungen und häufigeren Arbeitsplatzwechseln. So schätzt etwa der britische Sozialwissenschaftler Richard Sennett, dass ein junger Hochschulabsolvent im Vereinigten Königreich bereits heute in den durchschnittlich 35 Jahren seines vor ihm liegenden Arbeitslebens mindestens zwölf Mal den Arbeitgeber wechseln wird. (mehr)

 

67% aller Erwerbstätigen arbeiten im Dienstleistungssektor (mehr)

Häufigerer Arbeitsplatzwechsel und Bereitschaft zu Flexibilität (mehr)

Zahl der Teilzeitbeschäftigten steigt weiter (mehr)

Schlechtere Aussichten für Angehörige aus Drittstaaten (mehr)

Ein vielfältiges Bild in den Beitrittsländern (mehr)

Europäische Beschäftigungspolitik
Die Bekämpfung der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit ist das wichtigste wirtschafts- und sozialpolitische Ziel der Europäischen Union. Dazu werden jährlich gemeinsame Leitlinien entwickelt, die von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit, die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen und das "Lebenslange Lernen" sind dabei zentrale Punkte der gemeinsamen Beschäftigungsstrategie. (mehr)

Leitfragen für die künftige Entwicklung
Wie gehen wir mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit um? (mehr)

Provocation: Das Paradies-Paradox
Sollten wir wirklich schon so nah am Traum eines Lebens ohne Arbeit sein? Und wenn ja, sind wir dann nicht alle Arbeitslose? Nein, zu tun wird es noch genug geben. (mehr)

Wachstum ohne Entwicklung?
Eine fiktive Wahlrede des Fraktionsvorsitzenden der "Partei des neuen Weges" im Jahr 2009: Die Wachstumsgesellschaft und mit ihr die traditionelle Erwerbsarbeit sollen am Ende sein. Doch was danach kommen soll, bleibt offen. Ideen? (mehr)

Euromärsche (mehr)

Weiterführende Links
Zukunft der Erwerbsarbeit

 

Europäische Beschäftigungspolitik

Die Bekämpfung der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit ist das wichtigste wirtschafts- und sozialpolitische Ziel der Europäischen Union. Obwohl schon 1993 durch die Vorlage des Weißbuches über Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch die EU-Kommission ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der die Arbeitslosigkeit vermehrt in den Blickpunkt gemeinschaftlicher Politiken rückte, bekam die gemeinsame Europäische Beschäftigungspolitik erst auf dem Amsterdamer Gipfel im Juni 1997 einen zentralen Stellenwert.

In den Vertragstexten von Amsterdam wird das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus stärker verankert, der EG-Vertrag wurde um ein eigenes Beschäftigungskapitel ergänzt. Dieses fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission zur Formulierung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie auf und erklärt die Beschäftigungspolitik zu einer Angelegenheit von gemeinsamen Interesse. Der EU wird die Kompetenz übertragen, die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten zu unterstützen und gegebenenfalls zu ergänzen.

 

Der Luxemburger Prozess - die koordinierte Beschäftigungsstrategie der EU

Der sogenannte Luxemburger Prozess (beschlossen auf dem Europäischen Rat von Luxemburg im November 1997) umfasst die Modalitäten der koordinierten Beschäftigungsstrategie.

Der Europäische Rat prüft jährlich auf Grundlage eines Berichts von Kommission und Ministerrat die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und verabschiedet Schlussfolgerungen. Diese dienen dem Ministerrat auf Vorschlag der Kommission dazu, mit qualifizierter Mehrheit sogenannte beschäftigungspolitische Leitlinien zu erlassen.

Die Mitgliedstaaten berücksichtigen diese Leitlinien in ihren nationalen Beschäftigungspolitiken. Mit Hilfe Nationaler Aktionspläne erstatten die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission jährlich Bericht über die von ihnen eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien.

Nach der Prüfung und Evaluation der eingeleiteten Schritte kann der Rat, wenn er es für angezeigt hält, dann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien basieren auf 4 Säulen:

1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
(z.B. Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote; Stärkung der Anreize, eine Arbeit anzunehmen)

2. Entwicklung des Unternehmergeistes
(z.B. Anreize für mittelständische Unternehmen, die rund 90% der neuenstehenden Arbeitsplätze schaffen, Förderung der Neugründung von Unternehmen.)

3. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten
(z.B. flexiblere Normen im Kündigungsschutz, Abbau staatlicher Regulierungen, die der Schaffung von Arbeitsplätzen entgegenstehen)

4. Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit
(z.B. von Frauen und Männern, von Menschen mit Behinderungen).

Besondere Ziele der Beschäftigungsstrategie sind der Abbau der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Mitgliedstaaten haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren

  • allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung, eines Arbeitsplatzes oder einer anderen die Beschäftigungsfähigkeit fördernden Maßnahme ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind;

  • den arbeitslosen Erwachsenen durch eines der vorgenannten Mittel oder genereller durch individuelle Betreuung in Form von Berufsberatung ebenfalls ein Neuanfang ermöglicht wird, ehe sie zwölf Monat lang arbeitslos sind.

In den Leitlinien der folgenden Jahre erfolgte eine stärkere Betonung auf aktive Maßnahmen und das "lebenslange Lernen". Die Mitgliedstaaten sollen eine aktive Beteiligung am Arbeitsleben fördern und soziale Ausgrenzung verhindern. Um beim Abbau der Arbeitslosigkeit und der Erhöhung der Beschäftigung voneinander lernen zu können, bekommt das Aufzeigen und der Austausch bewährter Praktiken ("Best-Practice"), die sich in einzelnen Mitgliedstaaten als erfolgreich erwiesen haben, einen immer höheren Stellenwert.

Mit dem Vertrag von Amsterdam ist die Förderung der Beschäftigung als ”Angelegenheit von gemeinsamen Interesse” und als zentrale Aufgabe der Union bekräftigt worden. Allerdings wird auch hierin die nationale Kernzuständigkeit der Mitgliedstaaten hervorgehoben. Die Europäische Union wirkt in diesem Bereich also nur koordinierend und ergänzend zu den Politiken der Mitgliedstaaten. Dies tut sie zum einen durch die jährliche Festlegung von sogenannten Beschäftigungspolitischen Leitlinien, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Arbeitsmarktpolitiken umgesetzt werden.

Zum anderen verfügt die Europäische Union über eigene Programme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbstätigen, z.B. in der beruflichen Weiterbildung.

Auch wenn die EU im Bereich der Beschäftigungspolitik nur eine flankierende Funktion wahrnimmt, bleibt festzuhalten, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten nach eigener Einschätzung nationale Maßnahmen nicht (mehr) für ausreichend ansehen, wenn sie nicht in einen europäischen Kontext eingebunden sind. Auch für die EU-Bürger ist die unbefriedigende Arbeitsmarktsituation gegenwärtig das wichtigste politische Anliegen.

Bezüglich einer beschäftigungspolitischen Verantwortung befürworten laut einer Umfrage der EU-Kommission 51% der Unionsbürger, dass das Problem der Arbeitslosigkeit auf europäischer Ebene angegangen werden sollte.


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004