Arbeit, Soziales & Bildung
Der europäische Sozialstaat im Wandel
Das europäische Sozialmodell ist dadurch gekennzeichnet,
dass etwa im Vergleich zu den USA und noch mehr zum überwiegenden
Rest der Welt, ein relativ hoher Anteil der Wirtschaftsleistung
für Sozialausgaben also für Gesundheitsausgaben,
Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung, Renten und andere Sozialleistungen
aufgebracht wird. So liegt die durchschnittliche Höhe
der Sozialausgaben in den EU-Mitgliedstaaten gegenwärtig bei
etwa 28 Prozent des Bruttosozialprodukts (knapp 30 Prozent in Deutschland).
Zentrale Herausforderungen für die Zukunft des europäischen
Sozialmodells sind:
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der zunehmende internationale Wettbewerb,
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das anhaltend hohe Maß an Arbeitslosigkeit,
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die Alterung der europäischen Gesellschaften sowie
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die sinkende Steuer- bzw. Beitragsmoral der EU-Bürger
und
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wachsende Ungleichheiten in der Einkommensverteilung.
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Der Sozialstaat in finanziellen Nöten?
Die Aufwendungen für Sozialausgaben sind in allen Mitgliedstaaten
in den vergangenen Jahren schneller angestiegen, als die Einnahmen
aus Beiträgen und Steueraufkommen. (mehr)
Leitfrage: Familienstrukturen im Wandel
Die traditionelle Familienstruktur hat sich verändert.
Welche Auswirkungen werden diese Entwicklungen auf das Alltagsleben
der Europäer und die Systeme der Sozialen Sicherung haben?
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Koordinierung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
Was geschieht mit den Rentenansprüchen eines Arbeitnehmers,
der jahrelang in einem anderen Land gearbeitet hat? Europäer
die von ihrem Recht Gebrauch machen, sich frei innerhalb der
Europäischen Union zu bewegen, sehen sich vielfältigen
Fragen und Problemen im Hinblick auf ihre soziale Sicherheit
gegenüber. Aus diesem Grund hat die EU bereits früh
begonnen, in diesem Bereich gemeinsame Regelungen zu beschließen
und weiterzuentwickeln u.a. zu Leistungen im Krankheitsfall,
zum Mutterschaftsschutz, bei Arbeitsunfällen und Altersrenten.
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Historische Entwicklung der europäischen
Sozialpolitik
Die Entwicklung der europäischen Sozialpolitik von den
Römischen Verträgen bis heute. (mehr)
Provocation
Bei einem kleinen Stamm in Ostafrika verfügt jeder über
seinen eigenen Song, der ihn ein Leben lang begleitet. Eine
kurze aber feine Geschichte über Gemeinschaft, Fürsorge
und Individualität. Auf Englisch. (mehr)
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Die europäische Dimension
Auch wenn die Soziale Sicherung ihrer Bürger nach wie
vor weitgehend in den Händen der EU-Mitgliedstaaten liegt,
hat die Europäische Union in diesem Bereich über
die Zeit ergänzende Politiken entwickelt. Dazu zählen
neben Förderprogrammen des Europäischen Sozialfonds,
z.B. für die berufliche Bildung von Jugendlichen oder
zur Förderung der Mobilität, inzwischen zahlreiche
Sozialstandards, etwa für die Sicherheit am Arbeitsplatz
oder die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die
für alle Mitgliedstaaten Geltung haben. (mehr)
Gleichstellung von Männern und Frauen
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der
Aufgaben der Gemeinschaft (Artikel 2 EG-Vertrag). Ausdrücklich
heißt es, dass die Gemeinschaft bei allen ihren Tätigkeiten
darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung
von Männern und Frauen zu fördern. (mehr)
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der 1960 gegründete ESF ist das wichtigste Instrument
der Sozialpolitik der EG. Er dient der Förderung von
Maßnahmen zur Berufsausbildung und Umschulung und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen. Etwa 75% seiner bewilligten
Beträge dienen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
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Leitfragen für die künftige Entwicklung
Neuorientierung des europäischen Sozialmodells
Sozialpolitik ist schon immer ein Thema der Kontroversen und
Konflikte gewesen. Die einen fürchten, dass die europäischen
Staaten angesichts wachsender Sozialausgaben an Wettbewerbsfähigkeit
verlieren und zudem der Missbrauch von Sozialleistungen ausufert,
die anderen warnen vor dem schleichenden Sozialabbau und einer
zunehmenden sozialen Kälte in der "Egogesellschaft".
Wie könnte/sollte soziale Sicherheit angesichts der oben
geschilderten Herausforderungen im Jahre 2020 gestaltet werden?
Weiterführende Links
Soziale Sicherung
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Koordinierung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
Arbeitnehmer und Selbständige, Rentner, Studenten,
Touristen und andere Personengruppen, die von ihrem Recht
Gebrauch machen, sich frei innerhalb der Europäischen
Union zu bewegen, sehen sich vielfältigen Fragen und
Problemen im Hinblick auf ihre soziale Sicherheit gegenüber:
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Wer zahlt die Krankenhausrechnung bei Unfall oder Krankheit
während eines Auslandsaufenthaltes?
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Was geschieht mit den Rentenansprüchen eines Arbeitnehmers,
der jahrelang in einem anderen Land gearbeitet hat?
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Welches Land zahlt Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
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Welches Land zahlt Kindergeld für Kinder, die
in einem anderen Mitgliedstaat wohnen?
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In welchem Land sind Sozialversicherungsbeiträge
zu zahlen, in welcher Sprache sind Anträge zu stellen
und welche Fristen sind zu beachten?
Die sozialrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten
geben auf diese Fragen oft nur unzureichende Antworten.
Viele Arbeitnehmer wären ohne eine europäische
Koordinierung in zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig oder
gar nicht versichert, erworbene Rechte auf Leistungen der
sozialen Sicherheit könnten verloren gehen.
Aus diesem Grund hat die EU bereits früh begonnen,
in diesem Bereich gemeinsame Regelungen zu beschließen
und weiterzuentwickeln. Regelungen zur Koordinierung der
Ansprüche und Pflichten der Menschen, die in unterschiedlichen
Mitgliedstaaten gelebt haben, bestehen inzwischen u.a. in
folgenden Bereichen: Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfälle,
Berufskrankheiten und Invalidität, Altersrenten, Leistungen
an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen
(z.B. Kindergeld).

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