Die EU als Entwicklungshelfer
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Entwicklungszusammenarbeit
der EU unterscheiden. Erstens die, die durch den sogenannten
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert wird,
der aus freiwilligen zusätzlichen Beiträgen der
europäischen Mitgliedstaaten gespeist wird. Zweitens
gibt es die Zusammenarbeit in der Entwicklungshilfe, die
aus dem normalen Haushaltsmitteln der EU finanziert wird.
Zu ihr gehört ein ganzes Bündel von Instrumenten
und Programmen wie z.B. PHARE, TACIS, die Kooperationen
mit Asien, Lateinamerika und den Mittelmeerdrittstaaten.
Zwischen 1990 und 2000 haben sich die Hilfszusagen der
EU Kommission mehr als verdreifacht und die Zahlungen an
Drittländer haben sich mehr als verdoppelt. Die EU
Kommission verwaltete im letzten Jahr etwa ein Fünftel
der gesamten europäischen "Offiziellen Entwicklungshilfe"
in die "traditionellen" Entwicklungsländer
und fast die gesamte Hilfe in die Transformationsländer
in Osteuropa.
Während einerseits die verfügbaren Haushaltsmittel
rasch anwuchsen und der Kommission neue Aufgaben übertragen
wurden, blieb andererseits der Personalbestand fast konstant.
Dies führte in der zweiten Hälfte der 90er Jahre
zu einer Krise in der Durchführung der EU Zusammenarbeit.
Die Implementierung kam nur noch stockend voran und die
EU Verwaltung stieß an ihre Grenzen. Der Berg der
nicht abgeflossenen aber bereits zugesagten Mittel wuchs
im Jahre 2000 auf 24 Milliarden an.
In ihren 1999 beschlossenen Leitlinien hat die EU-Kommission
das international von allen Geberländern und -organisationen
anerkannte Entwicklungsziel der Armutsbekämpfung ausdrücklich
übernommen. Im Rahmen der internationalen Aufgabenteilung
will sich die EU unter anderem auf die Ernährungssicherung,
eine Stärkung des Zugangs der Entwicklungsländer
zum Welthandel, die Verbesserung der Infrastruktur, Reformen
der Gesundheits- und Sozialsysteme sowie die Förderung
demokratischer Strukturen und Rechtstaatlichkeit konzentrieren.
In der Diskussion mit den Mitgliedsstaaten wurden noch
zwei weitere spezifische Bereiche hinzugefügt
der Kampf den übertragbaren Krankheiten und die Entwicklung
der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Gleichzeitig wurden die Prinzipien Partnerschaft und Beteiligung
von gesellschaftlichen Akteuren in den Vordergrund gerückt.
Anstatt der Partnerregierungen allein sollen in Zukunft
auch die öffentlichen Verwaltungen vor Ort, der Privatsektor
und Nicht-Regierungsorganisationen in den Prozess der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden. Eine grundlegende
Reform der Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe von 2000
soll diese effizienter machen.
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