Die Lomé Verträge
Als sich im Jahre 1957 Frankreich, Italien, die Niederlande,
Belgien, Luxemburg und Deutschland zur Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft zusammenschlossen, besaßen
die ersten vier Länder noch Kolonien. Besonders Frankreich
drängte darauf, diese in den gemeinsamen Markt einzubeziehen.
Ansonsten wären wichtige Absatzmärkte und Rohstofflieferanten
durch Außenzölle weniger attraktiv geworden.
Gleichzeitig wurde der erste Europäische Entwicklungsfonds
(EEF) eingerichtet, mit dessen Hilfe die "Entwicklungskosten"
(vornehmlich Infrastruktur) der Kolonien finanziert werden
sollten.
Nachdem im Laufe der Jahre immer mehr Kolonien unabhängig
wurden, schlossen die EWG und zwölf ehemalige Kolonien
einen fünf Jahre gültigen Kooperationsvertrag
in Kameruns Hauptstadt Yaoundé, der Zollvergünstigungen
für die Ex-Kolonien erlaubte. Die Aufgaben des zweiten
Europäische Entwicklungsfonds wurden erweitert, indem
nun auch technische Hilfe, Beratungs- und Kontrollgremien
zur Verwaltung der Konvention finanziert wurden. Gleichzeitig
stellte die neugegründete Europäische Investitionsbank
(EIB) die ersten Darlehen zur Entwicklungsfinanzierung zur
Verfügung.
Mit der Erweiterung der EWG 1973 ergab sich erneut die
Notwendigkeit, den Assoziierungsvertrag zu überdenken.
Immerhin hatte Neumitglied Großbritannien durch den
Commonwealth enge Beziehungen zu 21 Ländern in Afrika,
der Karibik und im Pazifik. Diese und die vorher assoziierten
Entwicklungsländer schlossen sich formal zur sog. AKP-Gruppe
(benannt nach der geographischen Lage der Länder in
Afrika, der Karibik und dem Pazifik) zusammen und so entstand
1975 das größte Nord-Süd-Kooperationsabkommen
der Geschichte, als in Togos Hauptstadt Lomé der
erste, fünf Jahre laufende Vertrag von Lomé
unterzeichnet wurde. Seitdem wurde alle fünf Jahre
zwischen der sich ständig vergrößernden
AKP-Gruppe und der EG ein neuer Lomé-Vertrag geschlossen,
der jeweils einen neuen EEF zur Finanzierung von Projekt-
und Programmhilfen beinhaltete und neue Instrumente vorsah.
Für die AKP-Staaten bedeutete die Kooperation mit
der EU einerseits einen begünstigten Zugang ihrer Rohstoffe
(mit einigen Ausnahmen wie Rindfleisch, Agrarprodukte, Textilien
etc.) zum EU-Binnenmarkt, andererseits die Unterstützung
von Entwicklungs-anstrengungen in bestimmten Bereichen wie
z.B. Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, ländliche
Entwicklung, Investitionen oder Landwirtschaft.
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