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Europas Rolle in der Welt

Entwicklungszusammenarbeit

Über die 90er Jahre hat die EU-Kommission zum größten europäischen Geber für bilaterale Entwicklungshilfe entwickelt. Zwischen 1990 und 2000 haben sich die Hilfszusagen der EU Kommission mehr als verdreifacht und die Zahlungen an Drittländer haben sich mehr als verdoppelt. Im Vergleich dazu ist die bilateral abgewickelte deutsche Hilfe wie auch die anderer Mitgliedstaaten zurückgegangen. Die EU Kommission verwaltete im letzten Jahr etwa ein Fünftel der gesamten europäischen "Offiziellen Entwicklungshilfe" in die "traditionellen" Entwicklungsländer und fast die gesamte Hilfe in die Transformationsländer in Osteuropa. (mehr)

Die Lomé Verträge
Die Lomé Verträge sind das wichtigste Instrument der EU zur materiellen Unterstützung und Förderung des Marktzugangs für die "traditionellen" Entwicklungsländer. Noch in Zeiten stammend, zu denen einige der Mitgliedstaaten der EG/EU eigene Kolonien besaßen, wurde das Lomé Vertragswerk seitdem mehrmals grundlegend reformiert.

>>> siehe rechte Spalte!

TACIS
Mit dem Förderprogramm Tacisunterstützt die EU seit Anfang der 90er Jahre den Umbau der Verwaltung und Investitionen in Infrastruktur, Umwelt und Bildung in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. (mehr)

Mittelmeerraum
Mit den südlichen Anrainer des Mittelmeeres, häufig auch Maghreb Länder genannt, verbindet die EU ein enges Geflecht von Kooperationsabkommen. Der wirtschaftliche Austausch hat über die letzten Jahre stetig zugenommen. Doch ist das Verhältnis auch von Spannungen gekennzeichnet, etwa in Menschenrechtsfragen oder in bezug auf die illegale Einreise über die EU-Außengrenze. (mehr)

 

Ziele:

Die Entwicklungszusammenarbeit der EU verfolgt vier zentrale Ziele:

  • Bekämpfung der Armut und Ernährungssicherheit

  • Unterstützung von Reformen im Gesundheitswesen und der Sozialen Sicherung

  • Verbesserung der Infrastruktur (Verkehrswege, Kommunikationsnetze)

  • Einbindung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft

  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschrechte

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Bilanz der bisherigen EU-Entwicklungs-
zusammenarbeit

Während die Bilanz der EU-Entwicklungshilfepolitik für die "traditionellen" Entwicklungsländer relativ ernüchternd ausfällt, hat sich die Förderpolitik der EU im Mittelmeerraum und für die Nachfolgestaaten der Sowjetunion als ein Stück weit erfolgreicher erwiesen. (mehr)

Weiterführende Links –
Entwicklungszusammenarbeit

 

 

 

Die Lomé Verträge

Als sich im Jahre 1957 Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammenschlossen, besaßen die ersten vier Länder noch Kolonien. Besonders Frankreich drängte darauf, diese in den gemeinsamen Markt einzubeziehen. Ansonsten wären wichtige Absatzmärkte und Rohstofflieferanten durch Außenzölle weniger attraktiv geworden. Gleichzeitig wurde der erste Europäische Entwicklungsfonds (EEF) eingerichtet, mit dessen Hilfe die "Entwicklungskosten" (vornehmlich Infrastruktur) der Kolonien finanziert werden sollten.

Nachdem im Laufe der Jahre immer mehr Kolonien unabhängig wurden, schlossen die EWG und zwölf ehemalige Kolonien einen fünf Jahre gültigen Kooperationsvertrag in Kameruns Hauptstadt Yaoundé, der Zollvergünstigungen für die Ex-Kolonien erlaubte. Die Aufgaben des zweiten Europäische Entwicklungsfonds wurden erweitert, indem nun auch technische Hilfe, Beratungs- und Kontrollgremien zur Verwaltung der Konvention finanziert wurden. Gleichzeitig stellte die neugegründete Europäische Investitionsbank (EIB) die ersten Darlehen zur Entwicklungsfinanzierung zur Verfügung.

Mit der Erweiterung der EWG 1973 ergab sich erneut die Notwendigkeit, den Assoziierungsvertrag zu überdenken. Immerhin hatte Neumitglied Großbritannien durch den Commonwealth enge Beziehungen zu 21 Ländern in Afrika, der Karibik und im Pazifik. Diese und die vorher assoziierten Entwicklungsländer schlossen sich formal zur sog. AKP-Gruppe (benannt nach der geographischen Lage der Länder in Afrika, der Karibik und dem Pazifik) zusammen und so entstand 1975 das größte Nord-Süd-Kooperationsabkommen der Geschichte, als in Togos Hauptstadt Lomé der erste, fünf Jahre laufende Vertrag von Lomé unterzeichnet wurde. Seitdem wurde alle fünf Jahre zwischen der sich ständig vergrößernden AKP-Gruppe und der EG ein neuer Lomé-Vertrag geschlossen, der jeweils einen neuen EEF zur Finanzierung von Projekt- und Programmhilfen beinhaltete und neue Instrumente vorsah.

Für die AKP-Staaten bedeutete die Kooperation mit der EU einerseits einen begünstigten Zugang ihrer Rohstoffe (mit einigen Ausnahmen wie Rindfleisch, Agrarprodukte, Textilien etc.) zum EU-Binnenmarkt, andererseits die Unterstützung von Entwicklungs-anstrengungen in bestimmten Bereichen wie z.B. Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, ländliche Entwicklung, Investitionen oder Landwirtschaft.


© 2004
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2004