Die sogenannten
"Petersberg Aufgaben"
Mit der Aufnahme der sogenannten Petersberger-Aufgaben
in den EU-Vertrag, wurde die EU ermächtigt, im Rahmen
der GASP humanitäre, friedenserhaltende und friedensschaffende
Maßnahmen - ggf. auch unter dem Einsatz militärischer
Mittel - durchzuführen. Für den Aufbau einer europäischen
Verteidigungsgemeinschaft oder friedensschaffende Maßnahmen
in Krisengebieten fehlten der EU jedoch zunächst die
Instrumente.
Im französischen Saint-Malo trafen sich 1998 die Regierungschefs
Großbritanniens und Frankreichs und beschlossen, dass
die EU die Fähigkeit zu selbstständigen Aktionen
im Angesicht internationaler Krisen haben müsse. In
der Folge und unter dem Eindruck der Kosovo-Krise
wurde auf dem Europäischen Rat von Köln
die Gemeinsame Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP) auf den Weg gebracht.
Die Petersberg-Aufgaben beschreiben, das gesamte Instrumentarium,
dass der EU in einem Konflikt prinzipiell zur Verfügung
steht.
Humanitäre Einsätze sind solche in denen
Soldaten Versorgungs- und Aufbauarbeiten vollziehen, z.B.
nach Natur- (Überschwemmungen etc.) oder menschlich
verursachten Katastrophen (nuklearen Unfällen, etc.).
Manchmal können diese Operationen auch in unsicheren
Gebieten von Nöten sein, wenn zum Beispiel im Chaos
nach einer Katastrophe Plünderungen oder andere Gewaltformen
auftreten. Dann geht es darum, eventuell Polizeiaufgaben
übernehmen oder Hilfsorganisationen bei ihrer Arbeit
zu schützen.
Rettungseinsätze werden notwendig, wenn z.B.
Bürger der EU im Ausland angegriffen oder als Geiseln
genommen werden. Eine Rettungsaktion kann in einer solchen
Lage sehr kompliziert werden und verlangt nach einem hohen
Grad von Koordination (Aufklärung, diplomatische Vorbereitung,
etc.) und Einsatzfähigkeit (Langstreckentransport,
Spezialeinheiten, etc.).
Friedenserhaltende Operationen sind uns bekannt
durch die UN Blauhelm-Einsätze. Diese erfolgen
nur dann, wenn sich die Konfliktparteien auf einen Waffenstillstand-
oder einen Friedensvertrag geeinigt haben und dem Einsatz
zustimmen. Dann helfen die Friedenstruppen den Parteien
bei der Einhaltung der Vertragskonditionen und verhindern,
durch Schaffung einer demilitarisierten Zone,
den direkten Kontakt zwischen den Streitparteien. Gewalt
wird hier nur als letztes Mittel der Selbstverteidigung
der Friedenstruppen angewendet. Ein solcher Einsatz wird
auch "Operation der ersten Generation" genannt
(Beispiel Zypern [UN], etc.). Sie beruhen auf Artikel V
der UN Charta.
Friedensschaffende Maßnahmen sind das oberste
Ende des Petersberg Spektrums. Das Trennen zweier Konfliktparteien
mit Gewalt hat hierbei die Wiederherstellung des Friedens,
oder zumindest eine Waffenruhe als Ziel. Dieses versucht
man zu erreichen in dem man die Parteien trennt, Zivilbevölkerung
schützt, humanitäre Katastrophen verhindert, aber
auch Vergeltungsschläge androht oder erteilt. Diese
Form des Handelns ist im Gegensatz zu den vorangehend aufgeführten
Aufgaben nicht davon abhängig das alle Konfliktparteien
dem Einsatz zustimmen. Das bedeutet, dass man, obwohl man
an sich unparteiisch handeln will, von einer oder mehreren
Seiten als parteiisch betrachtet wird. Friedensschaffende
Einsätze können deshalb kriegsähnlichen Charakter
entfalten.
Quelle:
Tamir Sinai (2004), Europa in der Krise - Planspiel zur
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
Materialienband 12 der Forschungsgruppe Jugend und Europa,
Schwalbach, Wochenschau-Verlag
(erscheint im Januar 2004).
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